Benutzungsordnung für schulische Räume

Die schulischen Räume im Bereich der Stadt Geseke werden unter Zugrundelegung eines strengen Maßstabes bei dringendem Bedarf auch für eine außerschulische Benutzung freigegeben, soweit der Unterricht und die sonstigen Schulveranstaltungen nicht beeinträchtigt werden.

Alle Einzelheiten regelt die nachstehend verlinkte Benutzungsordnung.

Weitere Auskünfte

Schule, Sport


Adresse

Stadtverwaltung
An der Abtei 1
59590 Geseke

Leitung

Schule, Sport
Fachbereich I. Zentrale Dienste, Bildung, Bürgerdienste und Soziales

Generelle Erreichbarkeit

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung

 

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