Benutzungsordnung für schulische Räume

Die schulischen Räume im Bereich der Stadt Geseke werden unter Zugrundelegung eines strengen Maßstabes bei dringendem Bedarf auch für eine außerschulische Benutzung freigegeben, soweit der Unterricht und die sonstigen Schulveranstaltungen nicht beeinträchtigt werden.
Alle Einzelheiten regelt die nachstehend verlinkte Benutzungsordnung.
Weitere Auskünfte
Schule, Sport
Adresse
Stadtverwaltung
An der Abtei 1
59590
Geseke
Leitung
Fachbereich I. Zentrale Dienste, Bildung, Bürgerdienste und Soziales
Generelle Erreichbarkeit
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
- Anmeldeverfahren an den Geseker Grundschulen
- Außerschulische Nutzung von Schulräumen, Turnhallen und Sportplätzen
- Beratung von Eltern und Schülern in schulischen Angelegenheiten
- Herkunftssprachlicher Unterricht
- Lernmittelfreiheit
- Offene Ganztagsgrundschule (OGS)
- Schulen in Geseke
- Schulentwicklungsplan
- Schulsozialarbeit
- Schwimmbäder
- Schülerbeförderung
- Sportpflege/-förderung
- Verwaltung der Schulgebäude und -sportstätten