Anzeige der Geburt:
Beachten Sie bitte, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss.
Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge):
- der eheliche Vater,
- die Hebamme,
- der Arzt,
- jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Geburt:
(Zuständig für die Beurkundung einer Geburt, ist das Standesamt des Geburtsortes)
- Bei Geburt im Krankenhaus, wird eine ausgefüllte Geburtsanzeige der Klinik mit den Unterschriften der sorgeberechtigten Eltern benötigt.
- Bei Geburt innerhalb der Stadt oder in einem Stadtteil, ist eine Bescheinigung des anwesenden Arztes oder der Hebamme und die mündliche Geburtsanzeige mit den Unterschriften der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Das Formular zur Geburtsanzeige ist im Standesamt erhältlich.
- Personalausweise/Reisepässe der sorgeberechtigten Elternteile.
- Sind die Eltern miteinander verheiratet: Zusätzlich neben der Eheurkunde die Geburtsurkunden der Eltern oder einen beglaubigten Registerausdruck des Eheregisters.
- Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet: Die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
- Wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, legen Sie bitte neben der Durchschrift der Anerkennung (und ggf. einer Sorgeerklärung) auch die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Vaters vor.
- Falls die Mutter des Kindes geschieden ist, wird die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil benötigt oder ein Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk vom Eheschließungsstandesamt. Wurde auch eine Namenserklärung nachträglich abgegeben, ist auch die Bescheinigung vorzulegen.
- Ist die Mutter des Kindes verwitwet, wird die Eheurkunde und eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten oder ein Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk vom Eheschließungsstandesamt benötigt. Zusätzlich auch eine Bescheinigung, falls nachträglich eine Namenserklärung abgegeben wurde.
Alle Unterlagen müssen dem Standesamt im Original vorgelegt werden (Fotokopien reichen nicht aus!).
Urkunden die im Ausland erstellt wurden, sind mit einer entsprechende Übersetzung von einem im Bundesgebiet Deutschland amtlich beeidigten Übersetzer (Namen und Adressen sind im Standesamt erhältlich) oder einer internationale Urkunde vorzulegen. Ausländische Urkunden bedürfen ggf. einer Apostille (ausgestellt durch die Behörde des ausländischen Staates) oder einer Legalisation (ausgestellt durch die deutsche Botschaft/Konsulat im entsprechenden Staat).
Im Einzelfall können noch weitere Maßnahmen (z.B. Überprüfung der Urkunden im Ausland) oder Nachforderung weiterer Nachweise erforderlich sein. Sollten Sie Fragen zur Namensführung Ihres Kindes haben, steht das Standesamt Ihnen gerne zur Verfügung oder suchen Sie unter dem Stichwort ?Namensführung von Kindern? auf der Homepage der Stadt Geseke.
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen in Ihrem Einzelfall notwendig sind, informieren wir Sie gerne vorab telefonisch oder persönlich im Standesamt. Bei persönlicher Vorsprache wird jedoch um Terminabsprache gebeten.
Anzeige der Geburt:
Beachten Sie bitte, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss.
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(Zuständig für die Beurkundung einer Geburt, ist das Standesamt des Geburtsortes)
- Bei Geburt im Krankenhaus, wird eine ausgefüllte Geburtsanzeige der Klinik mit den Unterschriften der sorgeberechtigten Eltern benötigt.
- Bei Geburt innerhalb der Stadt oder in einem Stadtteil, ist eine Bescheinigung des anwesenden Arztes oder der Hebamme und die mündliche Geburtsanzeige mit den Unterschriften der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Das Formular zur Geburtsanzeige ist im Standesamt erhältlich.
- Personalausweise/Reisepässe der sorgeberechtigten Elternteile.
- Sind die Eltern miteinander verheiratet: Zusätzlich neben der Eheurkunde die Geburtsurkunden der Eltern oder einen beglaubigten Registerausdruck des Eheregisters.
- Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet: Die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
- Wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, legen Sie bitte neben der Durchschrift der Anerkennung (und ggf. einer Sorgeerklärung) auch die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Vaters vor.
- Falls die Mutter des Kindes geschieden ist, wird die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil benötigt oder ein Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk vom Eheschließungsstandesamt. Wurde auch eine Namenserklärung nachträglich abgegeben, ist auch die Bescheinigung vorzulegen.
- Ist die Mutter des Kindes verwitwet, wird die Eheurkunde und eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten oder ein Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk vom Eheschließungsstandesamt benötigt. Zusätzlich auch eine Bescheinigung, falls nachträglich eine Namenserklärung abgegeben wurde.
Alle Unterlagen müssen dem Standesamt im Original vorgelegt werden (Fotokopien reichen nicht aus!).
Urkunden die im Ausland erstellt wurden, sind mit einer entsprechende Übersetzung von einem im Bundesgebiet Deutschland amtlich beeidigten Übersetzer (Namen und Adressen sind im Standesamt erhältlich) oder einer internationale Urkunde vorzulegen. Ausländische Urkunden bedürfen ggf. einer Apostille (ausgestellt durch die Behörde des ausländischen Staates) oder einer Legalisation (ausgestellt durch die deutsche Botschaft/Konsulat im entsprechenden Staat).
Im Einzelfall können noch weitere Maßnahmen (z.B. Überprüfung der Urkunden im Ausland) oder Nachforderung weiterer Nachweise erforderlich sein. Sollten Sie Fragen zur Namensführung Ihres Kindes haben, steht das Standesamt Ihnen gerne zur Verfügung oder suchen Sie unter dem Stichwort ?Namensführung von Kindern? auf der Homepage der Stadt Geseke.
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen in Ihrem Einzelfall notwendig sind, informieren wir Sie gerne vorab telefonisch oder persönlich im Standesamt. Bei persönlicher Vorsprache wird jedoch um Terminabsprache gebeten.
Anzeige der Geburt:
Beachten Sie bitte, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss.
Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge):
- der eheliche Vater,
- die Hebamme,
- der Arzt,
- jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Geburt:
(Zuständig für die Beurkundung einer Geburt, ist das Standesamt des Geburtsortes)
- Bei Geburt im Krankenhaus, wird eine ausgefüllte Geburtsanzeige der Klinik mit den Unterschriften der sorgeberechtigten Eltern benötigt.
- Bei Geburt innerhalb der Stadt oder in einem Stadtteil, ist eine Bescheinigung des anwesenden Arztes oder der Hebamme und die mündliche Geburtsanzeige mit den Unterschriften der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Das Formular zur Geburtsanzeige ist im Standesamt erhältlich.
- Personalausweise/Reisepässe der sorgeberechtigten Elternteile.
- Sind die Eltern miteinander verheiratet: Zusätzlich neben der Eheurkunde die Geburtsurkunden der Eltern oder einen beglaubigten Registerausdruck des Eheregisters.
- Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet: Die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
- Wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, legen Sie bitte neben der Durchschrift der Anerkennung (und ggf. einer Sorgeerklärung) auch die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Vaters vor.
- Falls die Mutter des Kindes geschieden ist, wird die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil benötigt oder ein Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk vom Eheschließungsstandesamt. Wurde auch eine Namenserklärung nachträglich abgegeben, ist auch die Bescheinigung vorzulegen.
- Ist die Mutter des Kindes verwitwet, wird die Eheurkunde und eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten oder ein Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk vom Eheschließungsstandesamt benötigt. Zusätzlich auch eine Bescheinigung, falls nachträglich eine Namenserklärung abgegeben wurde.
Alle Unterlagen müssen dem Standesamt im Original vorgelegt werden (Fotokopien reichen nicht aus!).
Urkunden die im Ausland erstellt wurden, sind mit einer entsprechende Übersetzung von einem im Bundesgebiet Deutschland amtlich beeidigten Übersetzer (Namen und Adressen sind im Standesamt erhältlich) oder einer internationale Urkunde vorzulegen. Ausländische Urkunden bedürfen ggf. einer Apostille (ausgestellt durch die Behörde des ausländischen Staates) oder einer Legalisation (ausgestellt durch die deutsche Botschaft/Konsulat im entsprechenden Staat).
Im Einzelfall können noch weitere Maßnahmen (z.B. Überprüfung der Urkunden im Ausland) oder Nachforderung weiterer Nachweise erforderlich sein. Sollten Sie Fragen zur Namensführung Ihres Kindes haben, steht das Standesamt Ihnen gerne zur Verfügung oder suchen Sie unter dem Stichwort ?Namensführung von Kindern? auf der Homepage der Stadt Geseke.
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen in Ihrem Einzelfall notwendig sind, informieren wir Sie gerne vorab telefonisch oder persönlich im Standesamt. Bei persönlicher Vorsprache wird jedoch um Terminabsprache gebeten.
Anzeige der Geburt:
Beachten Sie bitte, dass die Geburt innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden muss.
Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge):
- der eheliche Vater,
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Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Geburt:
(Zuständig für die Beurkundung einer Geburt, ist das Standesamt des Geburtsortes)
- Bei Geburt im Krankenhaus, wird eine ausgefüllte Geburtsanzeige der Klinik mit den Unterschriften der sorgeberechtigten Eltern benötigt.
- Bei Geburt innerhalb der Stadt oder in einem Stadtteil, ist eine Bescheinigung des anwesenden Arztes oder der Hebamme und die mündliche Geburtsanzeige mit den Unterschriften der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Das Formular zur Geburtsanzeige ist im Standesamt erhältlich.
- Personalausweise/Reisepässe der sorgeberechtigten Elternteile.
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- Ist die Mutter des Kindes nicht verheiratet: Die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
- Wurde die Vaterschaft bereits vor Geburt des Kindes anerkannt, legen Sie bitte neben der Durchschrift der Anerkennung (und ggf. einer Sorgeerklärung) auch die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister des Vaters vor.
- Falls die Mutter des Kindes geschieden ist, wird die Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil benötigt oder ein Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk vom Eheschließungsstandesamt. Wurde auch eine Namenserklärung nachträglich abgegeben, ist auch die Bescheinigung vorzulegen.
- Ist die Mutter des Kindes verwitwet, wird die Eheurkunde und eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten oder ein Eheregisterauszug mit Auflösungsvermerk vom Eheschließungsstandesamt benötigt. Zusätzlich auch eine Bescheinigung, falls nachträglich eine Namenserklärung abgegeben wurde.
Alle Unterlagen müssen dem Standesamt im Original vorgelegt werden (Fotokopien reichen nicht aus!).
Urkunden die im Ausland erstellt wurden, sind mit einer entsprechende Übersetzung von einem im Bundesgebiet Deutschland amtlich beeidigten Übersetzer (Namen und Adressen sind im Standesamt erhältlich) oder einer internationale Urkunde vorzulegen. Ausländische Urkunden bedürfen ggf. einer Apostille (ausgestellt durch die Behörde des ausländischen Staates) oder einer Legalisation (ausgestellt durch die deutsche Botschaft/Konsulat im entsprechenden Staat).
Im Einzelfall können noch weitere Maßnahmen (z.B. Überprüfung der Urkunden im Ausland) oder Nachforderung weiterer Nachweise erforderlich sein. Sollten Sie Fragen zur Namensführung Ihres Kindes haben, steht das Standesamt Ihnen gerne zur Verfügung oder suchen Sie unter dem Stichwort ?Namensführung von Kindern? auf der Homepage der Stadt Geseke.
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen in Ihrem Einzelfall notwendig sind, informieren wir Sie gerne vorab telefonisch oder persönlich im Standesamt. Bei persönlicher Vorsprache wird jedoch um Terminabsprache gebeten.
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
Jutta
Dönni
Dönni, Jutta
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-172
- jutta.doenni@geseke.de
Simone
Balls
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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und nach Terminvereinbarung
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- simone.balls@geseke.de
Birgit
Dobbels
Dobbels
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
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und nach Terminvereinbarung
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- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-531
- birgit.dobbels@geseke.de
Geburtsanzeige
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Kontakt
Altes Rathaus
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590
Geseke
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
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Altes Rathaus
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