Namensführung in der Ehe

Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dieser Name kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein. Die Bestimmung eines Ehenamens muss jedoch nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch ohne zeitliche Begrenzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Ehepaare können auch den Namen in der Ehe führen, den ein Ehepartner selbst durch eine frühere Eheschließung erworben hat.

Beispiele:
Eva Weiß und Thomas Schwarz wollen heiraten. Sie haben zwei Möglichkeiten einen gemeinsamen Ehenamen zu führen:

Eva Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz
Eva Weiß & Thomas Weiß geb. Schwarz

Die Bestimmung über den Ehenamen ist unwiderruflich.

Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung. Jeder der Verlobten führt seinen bisherigen Namen weiter.

Beispiel:

Eva Weiß & Thomas Schwarz

Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.

Beispiele:

Eva Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz
Eva Weiß & Thomas Weiß-Schwarz geb. Schwarz
Eva Schwarz-Weiß geb. Weiß & Thomas Schwarz
Eva Weiß-Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz

Die Hinzufügung eines Namens kann später einmal widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann jedoch nicht mehr möglich.

Die Bestimmung eines Doppelnamens für beide Ehepartner lässt das deutsche Namensrecht nicht zu.

Beispiele für unzulässige Namensgebung:

Eva Schwarz-Weiß geb. Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz
Eva Weiß-Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz
Eva Schwarz-Weiß geb. Weiß & Thomas Weiß-Schwarz geb. Schwarz
Eva Weiß-Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz

Weitere Fragen zur Namensführung werden wir Ihnen gerne erläutern.

Namenserklärung, Vorname, Nachname, Heirat, Hochzeit

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