Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dieser Name kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein.
Seit dem 01.05.2025 kann als Ehename auch ein Doppelname, bestehend aus dem Namen des Mannes und der Frau gebildet werden.
Dabei kann gewählt werden, ob der Doppelname mit oder ohne Bindestrich verbunden wird.
Die Bestimmung eines Ehenamens muss jedoch nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch ohne zeitliche Begrenzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Ehepaare können auch den Namen in der Ehe führen, den ein Ehepartner selbst durch eine frühere Eheschließung erworben hat.
Beispiele:
Eva Weiß und Thomas Schwarz wollen heiraten. Sie haben folgende Möglichkeiten einen gemeinsamen Ehenamen zu führen:
Eva Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz
Eva Weiß & Thomas Weiß geb. Schwarz
Eva Schwarz-Weiß, geb. Weiß & Thomas Schwarz-Weiß, geb. Schwarz
Eva Weiß-Schwarz, geb. Weiß & Thomas Weiß-Schwarz, geb. Schwarz
Eva Schwarz Weiß, geb. Weiß & Thomas Schwarz Weiß, geb. Schwarz
Eva Weiß Schwarz, geb. Weiß & Thomas Weiß Schwarz, geb. Schwarz
Die Bestimmung über den Ehenamen ist unwiderruflich.
Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung. Jeder der Verlobten führt seinen bisherigen Namen weiter.
Beispiel:
Eva Weiß & Thomas Schwarz
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
Beispiele:
Eva Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz
Eva Weiß & Thomas Weiß-Schwarz geb. Schwarz
Eva Schwarz-Weiß geb. Weiß & Thomas Schwarz
Eva Weiß-Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz
Die Hinzufügung eines Namens kann später einmal widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann jedoch nicht mehr möglich.
Weitere Fragen zur Namensführung werden wir Ihnen gerne erläutern.
Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dieser Name kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein.
Seit dem 01.05.2025 kann als Ehename auch ein Doppelname, bestehend aus dem Namen des Mannes und der Frau gebildet werden.
Dabei kann gewählt werden, ob der Doppelname mit oder ohne Bindestrich verbunden wird.
Die Bestimmung eines Ehenamens muss jedoch nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch ohne zeitliche Begrenzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Ehepaare können auch den Namen in der Ehe führen, den ein Ehepartner selbst durch eine frühere Eheschließung erworben hat.
Beispiele:
Eva Weiß und Thomas Schwarz wollen heiraten. Sie haben folgende Möglichkeiten einen gemeinsamen Ehenamen zu führen:
Eva Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz
Eva Weiß & Thomas Weiß geb. Schwarz
Eva Schwarz-Weiß, geb. Weiß & Thomas Schwarz-Weiß, geb. Schwarz
Eva Weiß-Schwarz, geb. Weiß & Thomas Weiß-Schwarz, geb. Schwarz
Eva Schwarz Weiß, geb. Weiß & Thomas Schwarz Weiß, geb. Schwarz
Eva Weiß Schwarz, geb. Weiß & Thomas Weiß Schwarz, geb. Schwarz
Die Bestimmung über den Ehenamen ist unwiderruflich.
Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung. Jeder der Verlobten führt seinen bisherigen Namen weiter.
Beispiel:
Eva Weiß & Thomas Schwarz
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
Beispiele:
Eva Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz
Eva Weiß & Thomas Weiß-Schwarz geb. Schwarz
Eva Schwarz-Weiß geb. Weiß & Thomas Schwarz
Eva Weiß-Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz
Die Hinzufügung eines Namens kann später einmal widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann jedoch nicht mehr möglich.
Weitere Fragen zur Namensführung werden wir Ihnen gerne erläutern.
Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dieser Name kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein.
Seit dem 01.05.2025 kann als Ehename auch ein Doppelname, bestehend aus dem Namen des Mannes und der Frau gebildet werden.
Dabei kann gewählt werden, ob der Doppelname mit oder ohne Bindestrich verbunden wird.
Die Bestimmung eines Ehenamens muss jedoch nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch ohne zeitliche Begrenzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Ehepaare können auch den Namen in der Ehe führen, den ein Ehepartner selbst durch eine frühere Eheschließung erworben hat.
Beispiele:
Eva Weiß und Thomas Schwarz wollen heiraten. Sie haben folgende Möglichkeiten einen gemeinsamen Ehenamen zu führen:
Eva Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz
Eva Weiß & Thomas Weiß geb. Schwarz
Eva Schwarz-Weiß, geb. Weiß & Thomas Schwarz-Weiß, geb. Schwarz
Eva Weiß-Schwarz, geb. Weiß & Thomas Weiß-Schwarz, geb. Schwarz
Eva Schwarz Weiß, geb. Weiß & Thomas Schwarz Weiß, geb. Schwarz
Eva Weiß Schwarz, geb. Weiß & Thomas Weiß Schwarz, geb. Schwarz
Die Bestimmung über den Ehenamen ist unwiderruflich.
Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung. Jeder der Verlobten führt seinen bisherigen Namen weiter.
Beispiel:
Eva Weiß & Thomas Schwarz
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
Beispiele:
Eva Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz
Eva Weiß & Thomas Weiß-Schwarz geb. Schwarz
Eva Schwarz-Weiß geb. Weiß & Thomas Schwarz
Eva Weiß-Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz
Die Hinzufügung eines Namens kann später einmal widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann jedoch nicht mehr möglich.
Weitere Fragen zur Namensführung werden wir Ihnen gerne erläutern.
Bei der Eheschließung können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Dieser Name kann der Geburtsname des Mannes oder der Geburtsname der Frau sein.
Seit dem 01.05.2025 kann als Ehename auch ein Doppelname, bestehend aus dem Namen des Mannes und der Frau gebildet werden.
Dabei kann gewählt werden, ob der Doppelname mit oder ohne Bindestrich verbunden wird.
Die Bestimmung eines Ehenamens muss jedoch nicht unbedingt bei der Eheschließung erfolgen, sondern kann auch ohne zeitliche Begrenzung zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.
Ehepaare können auch den Namen in der Ehe führen, den ein Ehepartner selbst durch eine frühere Eheschließung erworben hat.
Beispiele:
Eva Weiß und Thomas Schwarz wollen heiraten. Sie haben folgende Möglichkeiten einen gemeinsamen Ehenamen zu führen:
Eva Schwarz geb. Weiß & Thomas Schwarz
Eva Weiß & Thomas Weiß geb. Schwarz
Eva Schwarz-Weiß, geb. Weiß & Thomas Schwarz-Weiß, geb. Schwarz
Eva Weiß-Schwarz, geb. Weiß & Thomas Weiß-Schwarz, geb. Schwarz
Eva Schwarz Weiß, geb. Weiß & Thomas Schwarz Weiß, geb. Schwarz
Eva Weiß Schwarz, geb. Weiß & Thomas Weiß Schwarz, geb. Schwarz
Die Bestimmung über den Ehenamen ist unwiderruflich.
Wenn Sie keinen Ehenamen führen wollen, verbleibt es bei getrennter Namensführung. Jeder der Verlobten führt seinen bisherigen Namen weiter.
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Eva Weiß & Thomas Schwarz
Sofern ein Ehename bestimmt wird, der nicht Ihr Geburtsname ist, können Sie Ihren Namen dem neuen Ehenamen voranstellen oder anfügen. Sie allein können dann einen Doppelnamen führen.
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Eva Weiß & Thomas Schwarz-Weiß geb. Schwarz
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Die Hinzufügung eines Namens kann später einmal widerrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann jedoch nicht mehr möglich.
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Dabei kann gewählt werden, ob der Doppelname mit oder ohne Bindestrich verbunden wird.
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Eva Schwarz Weiß, geb. Weiß & Thomas Schwarz Weiß, geb. Schwarz
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Simone
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08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
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Namensführung in der Ehe
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