Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung (mehr erfahren...).
Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Über nachstehend verlinkte Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.
- Eheschließung Anmeldung - Vollmacht
- Standesamt: Merkblatt zur Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt über die Namensführung von Kindern
- Standesamt: Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Formular)
- Urkunden bestellen
- Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
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- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
Jutta
Dönni
Dönni, Jutta
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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und nach Terminvereinbarung
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- jutta.doenni@geseke.de
Simone
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Standardöffnungszeit
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Dienstag
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Birgit
Dobbels
Dobbels
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und nach Terminvereinbarung
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- birgit.dobbels@geseke.de
Eheschließung
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