Vor einer Eheschließung muss eine Anmeldung der Eheschließung stattfinden, damit das Standesamt die Ehevoraussetzungen prüfen kann. Diese ist beim Standesamt des Wohnortes einer der beiden Eheschließenden vorzunehmen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt ein Termin zu vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin erfolgen.
Eheschließung in Geseke
Ja-Sagen können Sie während unserer Öffnungszeiten.
Zusätzlich bietet das Standesamt Geseke an bestimmten Tagen auch Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an. Diese Termine können im Standesamt Geseke erfragt werden.
Wir weisen darauf hin, dass an Sonn- und Feiertagen keine Trauungen durchgeführt werden!
Bei weiteren Fragen oder der Reservierung ihres Trautermines sind unsere Standesbeamtinnen persönlich, telefonisch oder per Email erreichbar.
In Geseke stehen verschiedene Trauzimmer zur Verfügung.
- Altes Rathaus (barrierefrei)
- Saal im Haus Thoholte (Obergeschoss, nicht barrierefrei)
- Rittergut Störmede (barrierefrei)
- Deele im Heimathaus Störmede (barrierefrei, ebenerdig)
- Dorf Z.I.E.G.E in Ehringhausen (barrierefrei)
Feldschlösschen in Geseke
Sollten Sie außerhalb des Alten Rathauses heiraten wollen, ist auch eine Terminabstimmung mit den jeweiligen Betreibern dieser Location zwingend erforderlich.
Sofern Sie nicht in Geseke wohnhaft sind, können Sie dennoch an einem der Trauorte heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dann beim Wohnsitzstandesamt und wird an das Standesamt Geseke weitergeleitet.
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen: |
---|
|
|
|
|
Alle Unterlagen sind im Original einzureichen.
Hinweis: Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die Unterlagen, die für eine Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, individuell zu erfragen.
Urkunden in ausländischer Sprache müssen von einen für ein Oberlandesgericht vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Gebühren für eine Eheschließung gem. Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Geseke vom 01.04.2018 (Auszug) | Gebühr | |||
---|---|---|---|---|
Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung | 50 | |||
Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts | 70 | |||
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt | 100 | |||
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Kernarbeitszeit | freitags ab 12.30 Uhr | 100 | ||
samstags bis 13.00 Uhr | 100 | |||
samstags ab 13.00 Uhr | 200 | |||
Trauungen außerhalb des Trauzimmers des Alten Rathauses | 25 | |||
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 25 | |||
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung | 10 | |||
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung | 21 | |||
Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift / eines Ausdrucks aus einem Personenstandsregister oder -buch | 10 | |||
Für ein zweites oder jedes weiteres Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 5 |
Vor einer Eheschließung muss eine Anmeldung der Eheschließung stattfinden, damit das Standesamt die Ehevoraussetzungen prüfen kann. Diese ist beim Standesamt des Wohnortes einer der beiden Eheschließenden vorzunehmen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt ein Termin zu vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin erfolgen.
Eheschließung in Geseke
Ja-Sagen können Sie während unserer Öffnungszeiten.
Zusätzlich bietet das Standesamt Geseke an bestimmten Tagen auch Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an. Diese Termine können im Standesamt Geseke erfragt werden.
Wir weisen darauf hin, dass an Sonn- und Feiertagen keine Trauungen durchgeführt werden!
Bei weiteren Fragen oder der Reservierung ihres Trautermines sind unsere Standesbeamtinnen persönlich, telefonisch oder per Email erreichbar.
In Geseke stehen verschiedene Trauzimmer zur Verfügung.
- Altes Rathaus (barrierefrei)
- Saal im Haus Thoholte (Obergeschoss, nicht barrierefrei)
- Rittergut Störmede (barrierefrei)
- Deele im Heimathaus Störmede (barrierefrei, ebenerdig)
- Dorf Z.I.E.G.E in Ehringhausen (barrierefrei)
Feldschlösschen in Geseke
Sollten Sie außerhalb des Alten Rathauses heiraten wollen, ist auch eine Terminabstimmung mit den jeweiligen Betreibern dieser Location zwingend erforderlich.
Sofern Sie nicht in Geseke wohnhaft sind, können Sie dennoch an einem der Trauorte heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dann beim Wohnsitzstandesamt und wird an das Standesamt Geseke weitergeleitet.
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen: |
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Alle Unterlagen sind im Original einzureichen.
Hinweis: Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die Unterlagen, die für eine Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, individuell zu erfragen.
Urkunden in ausländischer Sprache müssen von einen für ein Oberlandesgericht vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Gebühren für eine Eheschließung gem. Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Geseke vom 01.04.2018 (Auszug) | Gebühr | |||
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Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung | 50 | |||
Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts | 70 | |||
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt | 100 | |||
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Kernarbeitszeit | freitags ab 12.30 Uhr | 100 | ||
samstags bis 13.00 Uhr | 100 | |||
samstags ab 13.00 Uhr | 200 | |||
Trauungen außerhalb des Trauzimmers des Alten Rathauses | 25 | |||
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 25 | |||
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtlich Erklärung | 10 | |||
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung | 21 | |||
Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift / eines Ausdrucks aus einem Personenstandsregister oder -buch | 10 | |||
Für ein zweites oder jedes weiteres Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 5 |
Vor einer Eheschließung muss eine Anmeldung der Eheschließung stattfinden, damit das Standesamt die Ehevoraussetzungen prüfen kann. Diese ist beim Standesamt des Wohnortes einer der beiden Eheschließenden vorzunehmen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt ein Termin zu vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin erfolgen.
Eheschließung in Geseke
Ja-Sagen können Sie während unserer Öffnungszeiten.
Zusätzlich bietet das Standesamt Geseke an bestimmten Tagen auch Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an. Diese Termine können im Standesamt Geseke erfragt werden.
Wir weisen darauf hin, dass an Sonn- und Feiertagen keine Trauungen durchgeführt werden!
Bei weiteren Fragen oder der Reservierung ihres Trautermines sind unsere Standesbeamtinnen persönlich, telefonisch oder per Email erreichbar.
In Geseke stehen verschiedene Trauzimmer zur Verfügung.
- Altes Rathaus (barrierefrei)
- Saal im Haus Thoholte (Obergeschoss, nicht barrierefrei)
- Rittergut Störmede (barrierefrei)
- Deele im Heimathaus Störmede (barrierefrei, ebenerdig)
- Dorf Z.I.E.G.E in Ehringhausen (barrierefrei)
Feldschlösschen in Geseke
Sollten Sie außerhalb des Alten Rathauses heiraten wollen, ist auch eine Terminabstimmung mit den jeweiligen Betreibern dieser Location zwingend erforderlich.
Sofern Sie nicht in Geseke wohnhaft sind, können Sie dennoch an einem der Trauorte heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dann beim Wohnsitzstandesamt und wird an das Standesamt Geseke weitergeleitet.
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen: |
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lle Unterlagen sind im Original einzureichen.
Hinweis: Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die Unterlagen, die für eine Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, individuell zu erfragen.
Urkunden in ausländischer Sprache müssen von einen für ein Oberlandesgericht vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Gebühren für eine Eheschließung gem. Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Geseke vom 01.04.2018 (Auszug) | Gebühr | |||
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Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung | 50 | |||
Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts | 70 | |||
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt | 100 | |||
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Kernarbeitszeit | freitags ab 12.30 Uhr | 100 | ||
samstags bis 13.00 Uhr | 100 | |||
samstags ab 13.00 Uhr | 200 | |||
Trauungen außerhalb des Trauzimmers des Alten Rathauses | 25 | |||
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 25 | |||
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung | 10 | |||
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung | 21 | |||
Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift / eines Ausdrucks aus einem Personenstandsregister oder -buch | 10 | |||
Für ein zweites oder jedes weiteres Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 5 |
Vor einer Eheschließung muss eine Anmeldung der Eheschließung stattfinden, damit das Standesamt die Ehevoraussetzungen prüfen kann. Diese ist beim Standesamt des Wohnortes einer der beiden Eheschließenden vorzunehmen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt ein Termin zu vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin erfolgen.
Eheschließung in Geseke
Ja-Sagen können Sie während unserer Öffnungszeiten.
Zusätzlich bietet das Standesamt Geseke an bestimmten Tagen auch Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an. Diese Termine können im Standesamt Geseke erfragt werden.
Wir weisen darauf hin, dass an Sonn- und Feiertagen keine Trauungen durchgeführt werden!
Bei weiteren Fragen oder der Reservierung ihres Trautermines sind unsere Standesbeamtinnen persönlich, telefonisch oder per Email erreichbar.
In Geseke stehen verschiedene Trauzimmer zur Verfügung.
- Altes Rathaus (barrierefrei)
- Saal im Haus Thoholte (Obergeschoss, nicht barrierefrei)
- Rittergut Störmede (barrierefrei)
- Deele im Heimathaus Störmede (barrierefrei, ebenerdg)
- Dorf Z.I.E.G.E in Ehringhausen (barrierefrei)
Feldschlösschen in Geseke
Sollten Sie außerhalb des Alten Rathauses heiraten wollen, ist auch eine Terminabstimmung mit den jeweiligen Betreibern dieser Location zwingend erforderlich.
Sofern Sie nicht in Geseke wohnhaft sind, können Sie dennoch an einem der Trauorte heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dann beim Wohnsitzstandesamt und wird an das Standesamt Geseke weitergeleitet.
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
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Alle Unterlagen sind im Original einzureichen.
Hinweis: Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die Unterlagen, die für eine Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, individuell zu erfragen.
Urkunden in ausländischer Sprache müssen von einen für ein Oberlandesgericht vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Gebühren für eine Eheschließung gem. Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Geseke vom 01.04.2018 (Auszug) | Gebühr | |||
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Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung | 50 | |||
Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts | 70 | |||
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt | 100 | |||
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Kernarbeitszeit | freitags ab 12.30 Uhr | 100 | ||
samstags bis 13.00 Uhr | 100 | |||
samstags ab 13.00 Uhr | 200 | |||
Trauungen außerhalb des Trauzimmers des Alten Rathauses | 25 | |||
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 25 | |||
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung | 10 | |||
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung | 21 | |||
Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift / eines Ausdrucks aus einem Personenstandsregister oder -buch | 10 | |||
Für ein zweites oder jedes weiteres Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 5 |
Vor einer Eheschließung muss eine Anmeldung der Eheschließung stattfinden, damit das Standesamt die Ehevoraussetzungen prüfen kann. Diese ist beim Standesamt des Wohnortes einer der beiden Eheschließenden vorzunehmen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt ein Termin zu vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin erfolgen.
Eheschließung in Geseke
Ja-Sagen können Sie während unserer Öffnungszeiten.
Zusätzlich bietet das Standesamt Geseke an bestimmten Tagen auch Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an. Diese Termine können im Standesamt Geseke erfragt werden.
Wir weisen darauf hin, dass an Sonn- und Feiertagen keine Trauungen durchgeführt werden!
Bei weiteren Fragen oder der Reservierung ihres Trautermines sind unsere Standesbeamtinnen persönlich, telefonisch oder per Email erreichbar.
In Geseke stehen verschiedene Trauzimmer zur Verfügung.
- Altes Rathaus (barrierefrei)
- Saal im Haus Thoholte (Obergeschoss, nicht barrierefrei)
- Rittergut Störmede (barrierefrei)
- Deele im Heimathaus Störmede (barrierefrei, ebenerdig)
- Dorf Z.I.E.G.E in Ehringhausen (barrierefrei)
Feldschlösschen in Geseke
Sollten Sie außerhalb des Alten Rathauses heiraten wollen, ist auch eine Terminabstimmung mit den jeweiligen Betreibern dieser Location zwingend erforderlich.
Sofern Sie nicht in Geseke wohnhaft sind, können Sie dennoch an einem der Trauorte heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dann beim Wohnsitzstandesamt und wird an das Standesamt Geseke weitergeleitet.
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen: |
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Alle Unterlagen sind im Original einzureichen.
Hinweis: Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die Unterlagen, die für eine Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, individuell zu erfragen.
Urkunden in ausländischer Sprache müssen von einen für ein Oberlandesgericht vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Gebühren für eine Eheschließung gem. Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Geseke vom 01.04.2018 (Auszug) | Gebühr | |||
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Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung | 50 | |||
Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts | 70 | |||
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt | 100 | |||
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Kernarbeitszeit | freitags ab 12.30 Uhr | 100 | ||
samstags bis 13.00 Uhr | 100 | |||
samstags ab 13.00 Uhr | 200 | |||
Trauungen außerhalb des Trauzimmers des Alten Rathauses | 25 | |||
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 25 | |||
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung | 10 | |||
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung | 21 | |||
Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift / eines Ausdrucks aus einem Personenstandsregister oder -buch | 10 | |||
Für ein zweites oder jedes weiteres Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 5 |
Vor einer Eheschließung muss eine Anmeldung der Eheschließung stattfinden, damit das Standesamt die Ehevoraussetzungen prüfen kann. Diese ist beim Standesamt des Wohnortes einer der beiden Eheschließenden vorzunehmen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt ein Termin zu vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin erfolgen.
Eheschließung in Geseke
Ja-Sagen können Sie während unserer Öffnungszeiten.
Zusätzlich bietet das Standesamt Geseke an bestimmten Tagen auch Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an. Diese Termine können im Standesamt Geseke erfragt werden.
Wir weisen darauf hin, dass an Sonn- und Feiertagen keine Trauungen durchgeführt werden!
Bei weiteren Fragen oder der Reservierung ihres Trautermines sind unsere Standesbeamtinnen persönlich, telefonisch oder per Email erreichbar.
In Geseke stehen verschiedene Trauzimmer zur Verfügung.
- Altes Rathaus (barrierefrei)
- Saal im Haus Thoholte (Obergeschoss, nicht barrierefrei)
- Rittergut Störmede (barrierefrei)
- Deele im Heimathaus Störmede (barrierefrei, ebenerdig)
- Dorf Z.I.E.G.E in Ehringhausen (barrierefrei)
Feldschlösschen in Geseke
Sollten Sie außerhalb des Alten Rathauses heiraten wollen, ist auch eine Terminabstimmung mit den jeweiligen Betreibern dieser Location zwingend erforderlich.
Sofern Sie nicht in Geseke wohnhaft sind, können Sie dennoch an einem der Trauorte heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dann beim Wohnsitzstandesamt und wird an das Standesamt Geseke weitergeleitet.
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen: |
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Alle Unterlagen sind im Original einzureichen.
Hinweis: Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die Unterlagen, die für eine Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, individuell zu erfragen.
Urkunden in ausländischer Sprache müssen von einen für ein Oberlandesgericht vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Gebühren für eine Eheschließung gem. Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Geseke vom 01.04.2018 (Auszug) | Gebühr | |||
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Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung | 50 | |||
Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts | 70 | |||
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt | 100 | |||
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Kernarbeitszeit | freitags ab 12.30 Uhr | 100 | ||
samstags bis 13.00 Uhr | 100 | |||
samstags ab 13.00 Uhr | 200 | |||
Trauungen außerhalb des Trauzimmers des Alten Rathauses | 25 | |||
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 25 | |||
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung | 10 | |||
Aufnahme einer Niederschrift über eine eiesstattliche Versicherung | 21 | |||
Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift / eines Ausdrucks aus einem Personenstandsregister oder -buch | 10 | |||
Für ein zweites oder jedes weiteres Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 5 |
Vor einer Eheschließung muss eine Anmeldung der Eheschließung stattfinden, damit das Standesamt die Ehevoraussetzungen prüfen kann. Diese ist beim Standesamt des Wohnortes einer der beiden Eheschließenden vorzunehmen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt ein Termin zu vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin erfolgen.
Eheschließung in Geseke
Ja-Sagen können Sie während unserer Öffnungszeiten.
Zusätzlich bietet das Standesamt Geseke an bestimmten Tagen auch Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an. Diese Termine können im Standesamt Geseke erfragt werden.
Wir weisen darauf hin, dass an Sonn- und Feiertagen keine Trauungen durchgeführt werden!
Bei weiteren Fragen oder der Reservierung ihres Trautermines sind unsere Standesbeamtinnen persönlich, telefonisch oder per Email erreichbar.
In Geseke stehen verschiedene Trauzimmer zur Verfügung.
- Altes Rathaus (barrierefrei)
- Saal im Haus Thoholte (Obergeschoss, nicht barrierefrei)
- Rittergut Störmede (barrierefrei)
- Deele im Heimathaus Störmede (barrierefrei, ebenerdig)
- Dorf Z.I.E.G.E in Ehringhausen (barrierefrei)
Feldschlösschen in Geseke
Sollten Sie außerhalb des Alten Rathauses heiraten wollen, ist auch eine Terminabstimmung mit den jeweiligen Betreibern dieser Location zwingend erforderlich.
Sofern Sie nicht in Geseke wohnhaft sind, können Sie dennoch an einem der Trauorte heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dann beim Wohnsitzstandesamt und wird an das Standesamt Geseke weitergeleitet.
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen: |
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Alle Unterlagen sind im Original einzureichen.
Hinweis: Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die Unterlagen, die für eine Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, individuell zu erfragen.
Urkunden in ausländischer Sprache müssen von einen für ein Oberlandesgericht vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Gebühren für eine Eheschließung gem. Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Geseke vom 01.04.2018 (Auszug) | Gebühr | |||
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Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung | 50 | |||
Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts | 70 | |||
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt | 100 | |||
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Kernarbeitszeit | freitags ab 12.30 Uhr | 100 | ||
samstags bis 13.00 Uhr | 100 | |||
samstags ab 13.00 Uhr | 200 | |||
Trauungen außerhalb des Trauzimmers des Alten Rathauses | 25 | |||
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 25 | |||
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung | 10 | |||
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung | 21 | |||
Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift / eines Ausdrucks aus einem Personenstandsregister oder -buch | 10 | |||
Für ein zweites oder jedes weiteres Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 5 |
Vor einer Eheschließung muss eine Anmeldung der Eheschließung stattfinden, damit das Standesamt die Ehevoraussetzungen prüfen kann. Diese ist beim Standesamt des Wohnortes einer der beiden Eheschließenden vorzunehmen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt ein Termin zu vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin erfolgen.
Eheschließung in Geseke
Ja-Sagen können Sie während unserer Öffnungszeiten.
Zusätzlich bietet das Standesamt Geseke an bestimmten Tagen auch Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an. Diese Termine können im Standesamt Geseke erfragt werden.
Wir weisen darauf hin, dass an Sonn- und Feiertagen keine Trauungen durchgeführt werden!
Bei weiteren Fragen oder der Reservierung ihres Trautermines sind unsere Standesbeamtinnen persönlich, telefonisch oder per Email erreichbar.
In Geseke stehen verschiedene Trauzimmer zur Verfügung.
- Altes Rathaus (barrierefrei)
- Saal im Haus Thoholte (Obergeschoss, nicht barrierefrei)
- Rittergut Störmede (barrierefrei)
- Deele im Heimathaus Störmede (barrierefrei, ebenerdig)
- Dorf Z.I.E.G.E in Ehringhausen (barrierefrei)
Feldschlösschen in Geseke
Sollten Sie außerhalb des Alten Rathauses heiraten wollen, ist auch eine Terminabstimmung mit den jeweiligen Betreibern dieser Location zwingend erforderlich.
Sofern Sie nicht in Geseke wohnhaft sind, können Sie dennoch an einem der Trauorte heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dann beim Wohnsitzstandesamt und wird an das Standesamt Geseke weitergeleitet.
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen: |
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Alle Unterlagen sind im Original einzureichen.
Hinweis: Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die Unterlagen, die für eine Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, individuell zu erfragen.
Urkunden in ausländischer Sprache müssen von einen für ein Oberlandesgericht vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
Gebühren für eine Eheschließung gem. Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Geseke vom 01.04.2018 (Auszug) | Gebühr | |||
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Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung | 50 | |||
Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts | 70 | |||
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt | 100 | |||
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Kernarbeitszeit | freitags ab 12.30 Uhr | 100 | ||
samstags bis 13.00 Uhr | 100 | |||
samstags ab 13.00 Uhr | 200 | |||
Trauungen außerhalb des Trauzimmers des Alten Rathauses | 25 | |||
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 25 | |||
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung | 10 | |||
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung | 21 | |||
Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift / eines Ausdrucks aus einem Personenstandsregister oder -buch | 10 | |||
Für ein zweites oder jedes weiteres Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 5 |
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
Simone
Balls
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-171
- simone.balls@geseke.de
Jutta
Dönni
Dönni, Jutta
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-172
- jutta.doenni@geseke.de
Birgit
Dobbels
Dobbels
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-531
- birgit.dobbels@geseke.de
Eheschließung
Vor einer Eheschließung muss eine Anmeldung der Eheschließung stattfinden, damit das Standesamt die Ehevoraussetzungen prüfen kann. Diese ist beim Standesamt des Wohnortes einer der beiden Eheschließenden vorzunehmen.
Für die Anmeldung der Eheschließung ist beim Standesamt ein Termin zu vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem Trautermin erfolgen.
Eheschließung in Geseke
Ja-Sagen können Sie während unserer Öffnungszeiten.
Zusätzlich bietet das Standesamt Geseke an bestimmten Tagen auch Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten an. Diese Termine können im Standesamt Geseke erfragt werden.
Wir weisen darauf hin, dass an Sonn- und Feiertagen keine Trauungen durchgeführt werden!
Bei weiteren Fragen oder der Reservierung ihres Trautermines sind unsere Standesbeamtinnen persönlich, telefonisch oder per Email erreichbar.
In Geseke stehen verschiedene Trauzimmer zur Verfügung.
- Altes Rathaus (barrierefrei)
- Saal im Haus Thoholte (Obergeschoss, nicht barrierefrei)
- Rittergut Störmede (barrierefrei)
- Deele im Heimathaus Störmede (barrierefrei, ebenerdig)
- Dorf Z.I.E.G.E in Ehringhausen (barrierefrei)
Feldschlösschen in Geseke
Sollten Sie außerhalb des Alten Rathauses heiraten wollen, ist auch eine Terminabstimmung mit den jeweiligen Betreibern dieser Location zwingend erforderlich.
Sofern Sie nicht in Geseke wohnhaft sind, können Sie dennoch an einem der Trauorte heiraten. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt dann beim Wohnsitzstandesamt und wird an das Standesamt Geseke weitergeleitet.
Gebühren für eine Eheschließung gem. Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Geseke vom 01.04.2018 (Auszug) | Gebühr | |||
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Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung | 50 € | |||
Prüfung der Voraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts | 70 € | |||
Vornahme der Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt | 100 € | |||
Vornahme der Eheschließung außerhalb der Kernarbeitszeit | freitags ab 12.30 Uhr | 100 € | ||
samstags bis 13.00 Uhr | 100 € | |||
samstags ab 13.00 Uhr | 200 € | |||
Trauungen außerhalb des Trauzimmers des Alten Rathauses | 25 € | |||
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 25 € | |||
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung | 10 € | |||
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung | 21 € | |||
Erteilung einer Personenstandsurkunde bzw. einer beglaubigten Abschrift / eines Ausdrucks aus einem Personenstandsregister oder -buch | 10 € | |||
Für ein zweites oder jedes weiteres Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird | 5 € |
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen einzureichen: |
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Alle Unterlagen sind im Original einzureichen.
Hinweis: Bei ausländischen Staatsangehörigen sind die Unterlagen, die für eine Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind, individuell zu erfragen.
Urkunden in ausländischer Sprache müssen von einen für ein Oberlandesgericht vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
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Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher im zuständigen Standesamt anmelden. Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
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Anforderung von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister mit direkter Bezahlung per PayPal.
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Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
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Wenn nur einer der Verlobten die Eheschließung beantragt, muss der/die andere Verlobte eine Vollmacht vorlegen.
Kontakt
Altes Rathaus
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590
Geseke
Tag | |
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Montag: | 08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 – 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 – 12:30 Uhr |
Altes Rathaus
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590
Geseke
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Altes Rathaus
Raum: 5 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590
Geseke
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
und nach Terminvereinbarung