Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung (mehr erfahren...).
Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Über nachstehend verlinkte Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.
- Eheschließung Anmeldung - Vollmacht
- Standesamt: Merkblatt zur Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt über die Namensführung von Kindern
- Standesamt: Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Formular)
- Urkunden bestellen
- Wann und wo wird getraut?
- Blick ins Trauzimmer (Altes Rathaus)
Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung (mehr erfahren...).
Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Über nachstehend verlinkte Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.
- Eheschließung Anmeldung - Vollmacht
- Standesamt: Merkblatt zur Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt über die Namensführung von Kindern
- Standesamt: Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Formular)
- Urkunden bestellen
- Wann und wo wird getraut?
- Blick ins Trauzimmer (Altes Rathaus)
Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung (mehr erfahren...).
Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Über nachstehend verlinkte Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.
- Eheschließung Anmeldung - Vollmacht
- Standesamt: Merkblatt zur Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt über die Namensführung von Kindern
- Standesamt: Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Formular)
- Urkunden bestellen
- Wann und wo wird getraut?
- Blick ins Trauzimmer (Altes Rathaus)
Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung (mehr erfahren...).
Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Über nachstehend verlinkte Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.
- Eheschließung Anmeldung - Vollmacht
- Standesamt: Merkblatt zur Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt über die Namensführung von Kindern
- Standesamt: Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Formular)
- Urkunden bestellen
- Wann und wo wird getraut?
- Blick ins Trauzimmer (Altes Rathaus)
Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung (mehr erfahren...).
Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Über nachstehend verlinkte Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.
- Eheschließung Anmeldung - Vollmacht
- Standesamt: Merkblatt zur Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt über die Namensführung von Kindern
- Standesamt: Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Formular)
- Urkunden bestellen
- Wann und wo wird getraut?
- Blick ins Trauzimmer (Altes Rathaus)
Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung (mehr erfahren...).
Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Über nachstehend verlinkte Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.
- Eheschließung Anmeldung - Vollmacht
- Standesamt: Merkblatt zur Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt über die Namensführung von Kindern
- Standesamt: Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Formular)
- Urkunden bestellen
- Wann und wo wird getraut?
- Blick ins Trauzimmer (Altes Rathaus)
Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung (mehr erfahren...).
Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Über nachstehend verlinkte Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.
- Eheschließung Anmeldung - Vollmacht
- Standesamt: Merkblatt zur Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt zur Anmeldung einer Eheschließung
- Standesamt: Merkblatt über die Namensführung von Kindern
- Standesamt: Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Formular)
- Urkunden bestellen
- Wann und wo wird getraut?
- Blick ins Trauzimmer (Altes Rathaus)
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
Julia
Kaiser-Gerlach
nur "nach Terminvereinbarung"
Freitext
nach Terminvereinbarung
- julia.kaiser-gerlach@geseke.de
Jutta
Dönni
Dönni, Jutta
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- jutta.doenni@geseke.de
Birgit
Dobbels
Dobbels
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- birgit.dobbels@geseke.de
Eheschließung
Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe
Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Aufgebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung (mehr erfahren...).
Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Über nachstehend verlinkte Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.
-
Wenn nur einer der Verlobten die Eheschließung beantragt, muss der/die andere Verlobte eine Vollmacht vorlegen.
-
-
-
-
-
Anforderung von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister mit direkter Bezahlung per PayPal.
Kontakt
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
nach Terminvereinbarung
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Raum: 5 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
und nach Terminvereinbarung