Verwaltung der Schulgebäude und -sportstätten

Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und ordnungsgemäß zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik orientierte Sachausstattung zu Verfügung zu stellen.

Haben Sie Fragen zu diesem Themenbereich? Gerne erteilen wir Ihnen die gewünschten Auskünfte. Bitte wenden Sie sich an die hier genannten Ansprechpersonen.

Schulen, Turnhallen, Sportplätze

Kontakt

Stadtverwaltung
Raum: 006
An der Abtei 1
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung