Wohnraumangebot
für aus der Ukraine geflüchtete Menschen

Der Krieg in der Ukraine hat die Menschen in großer Anzahl aus ihrem Heimatland vertrieben. Vor allem Frauen und Kinder, aber auch alte und kranke Menschen sind aktuell millionenfach auf der Flucht oder haben schon einen sicheren Ort gefunden in den Nachbarländern der Ukraine, aber auch in Deutschland oder anderen westeuropäischen Staaten.
Sofern Sie den Menschen, die hier bei uns in Geseke angekommen sind oder noch erwartet werden, durch eine Wohnmöglichkeit helfen möchten, bitten wir Sie freundlich, das nachstehende E-Mail-Formular auszufüllen und der Stadt Geseke - Abteilung Soziale Sicherung - zu übersenden. Mit diesem Formular können Sie im Rahmen humanitärer Unterstützung Wohnraum anbieten, z.B. eine aktuell leerstehende Wohnung oder ggf. Räumlichkeiten in Ihrer eigenen Unterkunft, die Sie vorübergehend nicht zur eigenen Nutzung benötigen.
Ihr Wohnraumangebot ist insofern als persönliche, konkrete Unterstützung auf Zeit - ohne Abschluss eines Mietvertrages - zu sehen. Falls Sie stattdessen lieber direkt einen regulären Mietvertrag für ukrainische (oder andere) Flüchtlinge anbieten möchten, bitten wir Sie, nicht das nachstehende, sondern dieses Formular zu verwenden.
Ein Wohnraumangebot im Sinne humanitärer Hilfe schließt natürlich nicht aus, möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt die Wohnraumnutzung doch noch in ein reguläres Mietverhältnis zu überführen, wenn beide Seiten das wünschen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Wissenswertes:
Dieses Online-Formular können Sie sowohl als Eigentümer wie auch als Mieter von Wohnraum nutzen. Sofern Sie Ihre Mietwohnung zur Mitbenutzung anbieten möchten, empfehlen wir Ihnen jedoch, eine auf längere Sicht geplante Aufnahme von Geflüchteten zuvor einvernehmlich mit Ihrem Vermieter abzustimmen.
Sofern Sie Räumlichkeiten im Rahmen humanitärer Hilfe - also ohne verbindlichen Mietvertrag - zur Verfügung stellen, gehen Sie damit zunächst keinerlei rechtliche Verpflichtung ein, da Sie dies ja rein freiwillig tun. Auch die Stadt Geseke ist im Rahmen solcher privater Hilfsaktionen in keiner Weise rechtlich eingebunden, sondern erfüllt hier nur eine vermittelnde Aufgabe.
Ein solches Nutzungsverhältnis kann, wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht gut funktionieren sollte, grundsätzlich jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist wieder beendet werden. Wir bitten Sie aber, Wohnraum nur dann anzubieten, wenn prinzipiell eine etwas längerfristige Perspektive (also nicht nur wenige Wochen) zur Nutzung besteht.
Sofern gewünscht, können Sie selbstverständlich in angemessener Höhe eine monatliche, pauschale Erstattung erhalten für die Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom). Das geht sehr unkompliziert. Solange und soweit die Stadt Geseke den aufgenommenen Menschen AsylbLG-Leistungen gewährt, werden diese monatlichen Pauschalbeträge direkt an Sie als Wohnungsgeber/in überwiesen. Die AsylbLG-Leistungen für den Lebensunterhalt (z.B. Beköstigung) gehen demgegenüber in aller Regel direkt an die leistungsberechtigten Personen.
Bei privater Aufnahme von Bewohnern können sich unter Umständen auch Fragen des Haftungsrechts aufgrund von Sachschäden (in der Wohnung) stellen. Grundsätzlich ist es zunächst so, dass jede Person für Schäden, die von ihr verursacht werden, selbst haftet. Für Schäden in einer Mietwohnung haftet im Übrigen, unabhängig davon, wer sie verursacht hat, der Mieter gegenüber dem Vermieter. Soweit Schäden den Deckungsumfang bestehender Hausrat- oder Gebäudeversicherungen betreffen (z.B. Feuer, Leitungswasser...), dürfte jedoch grundsätzlich eine Regulierungspflicht des Versicherers gegeben sein.
Sofern Sie sich als Wohnungsgeber/in gerne noch weitergehend absichern möchten, können Sie ggf. den Abschluss bzw. Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung für die Vergabe Ihrer Wohnung zur Bedingung machen. Falls Sie eine Aufnahme von Geflüchteten in Ihren eigenen Haushalt planen, könnten Sie vorab allerdings prüfen, ob diese zusätzlichen Haushaltsangehörigen nicht ohnehin im Rahmen Ihrer eigenen Privathaftpflichtversicherung kostenlos mitversichert werden können. Einige Versicherer bieten diese Möglichkeit ausdrücklich an.
Haben Sie vorab noch Fragen?
Bei Fragen rund um das Thema „Wohnraumangebot“ oder bei anderen Fragen im Kontext der Flüchtlingshilfe wenden Sie sich bitte an: