Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Sterbefälle müssen spätestens am dritten Werktag dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.
Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt.
Sie können den Sterbefall auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzeigen lassen. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind.
Falls Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen und selbst den Sterbefall beim Standesamt anzeigen wollen, sind im Normalfall folgende Unterlagen erforderlich:
- Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
- Bei einem Sterbefall im Geseker Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige der Einrichtung
- Sterbefall eines Ledigen: Geburtsurkunde, gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Sterbefall eines Verheirateten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Sterbefall eines Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten, Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Sterbefall eines Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Bei nachträglichen Namenserklärungen zusätzlich den Nachweis der Erklärung (z.B. Namenserklärungen bei Spätaussiedlern)
Urkunden sind im Original vorzulegen. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine deutsche Übersetzung beigefügt werden. Bezüglich der standesamtlichen Eintragung können Sie uns jederzeit um Rat fragen.
Gebühr 10,00 € für die Erteilung einer Personenstandsurkunde (für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr). Urkunden für die Sozialversicherung und die Bestattung sind Gebührenfrei.
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Sterbefälle müssen spätestens am dritten Werktag dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.
Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt.
Sie können den Sterbefall auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzeigen lassen. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind.
Falls Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen und selbst den Sterbefall beim Standesamt anzeigen wollen, sind im Normalfall folgende Unterlagen erforderlich:
- Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
- Bei einem Sterbefall im Geseker Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige der Einrichtung
- Sterbefall eines Ledigen: Geburtsurkunde, gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Sterbefall eines Verheirateten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Sterbefall eines Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten, Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Sterbefall eines Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Bei nachträglichen Namenserklärungen zusätzlich den Nachweis der Erklärung (z.B. Namenserklärungen bei Spätaussiedlern)
Urkunden sind im Original vorzulegen. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine deutsche Übersetzung beigefügt werden. Bezüglich der standesamtlichen Eintragung können Sie uns jederzeit um Rat fragen.
Gebühr 10,00 € für die Erteilung einer Personenstandsurkunde (für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr). Urkunden für die Sozialversicherung und die Bestattung sind Gebührenfrei.
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
Jutta
Dönni
Dönni, Jutta
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- jutta.doenni@geseke.de
Simone
Balls
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
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und nach Terminvereinbarung
- simone.balls@geseke.de
Birgit
Dobbels
Dobbels
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- birgit.dobbels@geseke.de
Beurkundung von Sterbefällen
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Sterbefälle müssen spätestens am dritten Werktag dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.
Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt.
Sie können den Sterbefall auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzeigen lassen. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind.
Gebühr 10,00 € für die Erteilung einer Personenstandsurkunde (für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr). Urkunden für die Sozialversicherung und die Bestattung sind Gebührenfrei.
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-
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Kontakt
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
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