Beurkundung von Sterbefällen

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

Sterbefälle müssen spätestens am dritten Werktag dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Ist der Tod in einer privaten Wohnung eingetreten, muss immer ein Arzt hinzugezogen werden, damit dieser eine Todesbescheinigung ausstellt. Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. Erst danach kann die Beurkundung des Sterbefalles vorgenommen werden.

Ist der Sterbefall im Krankenhaus eingetreten, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbefallanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt.

Sie können den Sterbefall auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzeigen lassen. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelnen für die Beurkundung des Sterbefalles erforderlich sind.

Gebühr 10,00 € für die Erteilung einer Personenstandsurkunde (für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr). Urkunden für die Sozialversicherung und die Bestattung sind Gebührenfrei.

Falls Sie kein Bestattungsinstitut beauftragen und selbst den Sterbefall beim Standesamt anzeigen wollen, sind im Normalfall folgende Unterlagen erforderlich:

  • Eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.
  • Bei einem Sterbefall im Geseker Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung die schriftliche Sterbefallanzeige der Einrichtung
  • Sterbefall eines Ledigen: Geburtsurkunde, gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • Sterbefall eines Verheirateten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • Sterbefall eines Verwitweten: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten, Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • Sterbefall eines Geschiedenen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk bzw. das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung  
  • Bei nachträglichen Namenserklärungen zusätzlich den Nachweis der Erklärung (z.B. Namenserklärungen bei Spätaussiedlern)

Urkunden sind im Original vorzulegen. Bei ausländischen Urkunden muss zusätzlich eine deutsche Übersetzung beigefügt werden. Bezüglich der standesamtlichen Eintragung können Sie uns jederzeit um Rat fragen.

  • Anforderung von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister mit direkter Bezahlung per PayPal.

Sterbefall, Todesfall, Standesamt, Trauerfall
Sterbeurkunde
Tod

Kontakt

Altes Rathaus
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung

 

Altes Rathaus
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag:08:00 – 12:30 Uhr
Altes Rathaus
Raum: 5 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung