Der Tod eines/einer Angehörigen trifft die Hinterbliebenen oft gleich in zweifacher Weise. Zum einen sind Gefühle von Trauer um den verstorbenen Menschen, manchmal auch Verzweiflung oder Angst vor dem Alleinsein zu bewältigen. Zum anderen müssen bei einem Sterbefall vielfältige Entscheidungen getroffen werden; insbesondere muss die Bestattung organisiert werden.
Nach dem Eintritt des Todes muss als erstes der Hausarzt benachrichtigt werden, sollte dieser nicht erreichbar sein, sollte der Notarzt (Tel: 112) gerufen werden. Der Arzt benötigt, wenn er den Verstorbenen nicht kennt, den Personalausweis. Falls es Hinweise auf eine nicht natürliche Todesursache gibt, wird die Polizei dazu gezogen, die evtl. weitere Schritte einleitet. Wenn der Arzt nach der Untersuchung des/der Verstorbenen einen natürlich Tod diagnostiziert, wird er die Todesbescheinigung in 2-facher Ausfertigung (ein grünes und ein rotes Formular) ausstellen.
Die Todesbescheinigung benötigt das Bestattungsunternehmen für das Standesamt und Gesundheitsamt.
Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, muss ein Bestatter mit der Abholung des/der Verstorbenen und der Organisation der Beisetzung beauftragt werden. Im Trauergespräch wird festgelegt, welche Aufgaben der Bestatter übernimmt und welche die Angehörigen selbst übernehmen.
Was ist zu erledigen?
- Benachrichtigung der engsten Verwandten und Bekannten
- Bestattungstermin mit dem Friedhof und der Kirchengemeinde abstimmen
- Entscheidung über Art der Trauerfeier, des Sarges, der Karten, der Zeitungsanzeige und der Bestattungsart treffen
- Information der Kranken-, Renten- und Lebensversicherung des Verstorbenen
- Nach der Bestattung ggf. Hinterbliebenenrente beantragen (Info zu notwendigen Unterlagen)
Kirchengemeinden:
- Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.
Standesamt:
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Sterbefälle müssen spätestens am dritten Werktag dem Standesamt gemeldet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Friedhofsverwaltung:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung. Frau Wied ist telefonisch unter 02942/500-371 oder per Mail zu erreichen.
Friedhöfe in Geseke:
Wir bieten Ihnen hier eine Übersicht der Friedhöfe in der Kernstadt und den Ortsteilen.
Bestattungskostenzuschuss:
Wer zur Tragung von Bestattungskosten rechtlich verpflichtet ist und diese nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren kann, erhält unter bestimmten weiteren Voraussetzungen einen Zuschuss aus Sozialhilfemitteln.
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
Annette
Wied
Wied, Annette
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-371
- annette.wied@geseke.de
Trauerfall - Was ist zu tun?
Der Tod eines/einer Angehörigen trifft die Hinterbliebenen oft gleich in zweifacher Weise. Zum einen sind Gefühle von Trauer um den verstorbenen Menschen, manchmal auch Verzweiflung oder Angst vor dem Alleinsein zu bewältigen. Zum anderen müssen bei einem Sterbefall vielfältige Entscheidungen getroffen werden; insbesondere muss die Bestattung organisiert werden.
Nach dem Eintritt des Todes muss als erstes der Hausarzt benachrichtigt werden, sollte dieser nicht erreichbar sein, sollte der Notarzt (Tel: 112) gerufen werden. Der Arzt benötigt, wenn er den Verstorbenen nicht kennt, den Personalausweis. Falls es Hinweise auf eine nicht natürliche Todesursache gibt, wird die Polizei dazu gezogen, die evtl. weitere Schritte einleitet. Wenn der Arzt nach der Untersuchung des/der Verstorbenen einen natürlich Tod diagnostiziert, wird er die Todesbescheinigung in 2-facher Ausfertigung (ein grünes und ein rotes Formular) ausstellen.
Die Todesbescheinigung benötigt das Bestattungsunternehmen für das Standesamt und Gesundheitsamt.
Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, muss ein Bestatter mit der Abholung des/der Verstorbenen und der Organisation der Beisetzung beauftragt werden. Im Trauergespräch wird festgelegt, welche Aufgaben der Bestatter übernimmt und welche die Angehörigen selbst übernehmen.
Was ist zu erledigen?
- Benachrichtigung der engsten Verwandten und Bekannten
- Bestattungstermin mit dem Friedhof und der Kirchengemeinde abstimmen
- Entscheidung über Art der Trauerfeier, des Sarges, der Karten, der Zeitungsanzeige und der Bestattungsart treffen
- Information der Kranken-, Renten- und Lebensversicherung des Verstorbenen
- Nach der Bestattung ggf. Hinterbliebenenrente beantragen (Info zu notwendigen Unterlagen)
Kirchengemeinden:
- Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.
Standesamt:
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Sterbefälle müssen spätestens am dritten Werktag dem Standesamt gemeldet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Friedhofsverwaltung:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung. Frau Wied ist telefonisch unter 02942/500-371 oder per Mail zu erreichen.
Friedhöfe in Geseke:
Wir bieten Ihnen hier eine Übersicht der Friedhöfe in der Kernstadt und den Ortsteilen.
Bestattungskostenzuschuss:
Wer zur Tragung von Bestattungskosten rechtlich verpflichtet ist und diese nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren kann, erhält unter bestimmten weiteren Voraussetzungen einen Zuschuss aus Sozialhilfemitteln.
Kontakt
Altes Rathaus
Raum: 008
Am Teich 13
59590
Geseke
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| Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
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und nach Terminvereinbarung