Eheschließung im Ausland

Wer als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchte, benötigt in vielen Staaten ein vom zuständigen deutschen Standesbeamten ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis. Zuständig ist der Standesbeamte am Wohnsitz in Deutschland oder bei ständigem Auslandsaufenthalt der Standesbeamte des letzten Wohnsitzes in Deutschland. Mit der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bestätigt der Standesbeamte dem/der deutschen Verlobten, dass nach deutschem Recht der Eheschließung mit dem im Zeugnis namentlich genannten anderen Verlobten kein Ehehindernis entgegensteht. Welche zusätzlichen Unterlagen für die Eheschließung außerdem noch benötigt werden, beantwortet die zuständige Auslandsvertretung im Bundesgebiet.

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