Ehefähigkeitszeugnisse

Wer als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten möchte, benötigt in vielen Staaten ein vom zuständigen deutschen Standesbeamten ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis. Zuständig ist der Standesbeamte am Wohnsitz in Deutschland oder bei ständigem Auslandsaufenthalt der Standesbeamte des letzten Wohnsitzes in Deutschland.

Mit der Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses bestätigt der Standesbeamte dem/der deutschen Verlobten, dass nach deutschem Recht der Eheschließung mit dem im Zeugnis namentlich genannten anderen Verlobten kein Ehehindernis entgegensteht. Welche zusätzlichen Unterlagen für die Eheschließung außerdem noch benötigt werden, beantwortet die zuständige Auslandsvertretung im Bundesgebiet.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.

Im Regelfall sind folgende Dokumente vorzulegen:

für den deutschen Staatsangehörigen:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis/Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
  • ggfls. Heiratsurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n) 

für den ausländischen Staatsangehörigen:

  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
  • Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
  • ggfls. Heiratsurkunde(n) mit Nachweis(en) über Auflösung(en) der Vorehe(n) 
  • Fotokopie des Reisepasses

Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.

Kontakt

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