Ehefähigkeitszeugnisse

Für eine Eheschließung im Ausland ist in einigen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig. 

Dieses wird vom zuständigen deutschen Standesbeamten ausgestellt.

Zuständig ist entweder der Standesbeamte am Wohnsitz in Deutschland oder bei ständigem Auslandsaufenthalt der Standesbeamte des letzten Wohnsitzes in Deutschland.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Unterlagen, wie bei der Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen, da vom Standesbeamten zu prüfen ist, ob kein Ehehindernis entgegensteht. 

Bei weiteren Fragen sind unsere Standesbeamtinnen persönlich, telefonisch oder per Email erreichbar.

Im Regelfall sind folgende Unterlagen vorzulegen:
  • Personalausweis / Reisepass
  • bei Geburt in Deutschland Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (vom Standesamt des Geburtsortes)
  • bei Geburt im Ausland Geburtsurkunde
  • Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
  • Nachweis des Wohnsitzes (bei Wohnsitz in Deutschland Erweiterte Meldebescheinigung, bei Wohnsitz im Ausland Wohnsitzbescheinigung oder anderer Nachweise über den Wohnort)
  • sofern Vorehe/n bestand/en Heiratsurkunde und mit Nachweisen über Auflösungen der Vorehe(n) z.B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten
    oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk.
    Sofern eine Vorehe/n im Ausland bestand, ist gegebenenfalls eine weitergehende Prüfung notwendig

Hinweis: Urkunden in ausländischer Sprache müssen von einen für ein Oberlandesgericht vereidigten Übersetzer übersetzt werden.

  • Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

    Hinweis: Die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann Gebühren verursachen.

Eheschließung im Ausland

Kontakt

Altes Rathaus
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke

Öffnungszeiten
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Montag:08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
Dienstag:08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung
Mittwoch:08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag:08:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag:08:00 – 12:30 Uhr

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und nach Terminvereinbarung

 

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