Anmeldung zur Eheschließung
Der erste Schritt ins Eheglück ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Damit Sie keine unnötigen Wartezeiten bei der Anmeldung auf sich nehmen müssen, empfiehlt es sich, vorab beim Standesamt Geseke einen Termin für die Anmeldung zu vereinbaren. Bei der Terminvereinbarung werden Ihnen bereits erste Hinweise gegeben, welche Unterlagen Sie bei der Anmeldung der Eheschließung mitbringen müssen.
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Sie dient der Prüfung, ob Ihrem Heiratswunsch keine "Ehehindernisse" entgegenstehen. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden.
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Seit dem 01.10.2017 ist es auch möglich, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln (§ 17 a Abs. 2 Personenstandsgesetz).
Örtlich zuständiges Standesamt
Anmeldungen der Eheschließung und Anmeldungen bei bestehender Lebenspartnerschaft werden bei dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen/ihren Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Geseke wohnen und trotzdem in Geseke die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an.
Die Eheschließung bzw. eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe kann bei jedem Standesamt im Bundesgebiet vorgenommen werden.
Das Standesamt Geseke informiert Sie gerne.
Wir empfehlen Ihnen auch folgende Informationen:
Anmeldung zur Eheschließung
Der erste Schritt ins Eheglück ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Damit Sie keine unnötigen Wartezeiten bei der Anmeldung auf sich nehmen müssen, empfiehlt es sich, vorab beim Standesamt Geseke einen Termin für die Anmeldung zu vereinbaren. Bei der Terminvereinbarung werden Ihnen bereits erste Hinweise gegeben, welche Unterlagen Sie bei der Anmeldung der Eheschließung mitbringen müssen.
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Sie dient der Prüfung, ob Ihrem Heiratswunsch keine "Ehehindernisse" entgegenstehen. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden.
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Seit dem 01.10.2017 ist es auch möglich, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln (§ 17 a Abs. 2 Personenstandsgesetz).
Örtlich zuständiges Standesamt
Anmeldungen der Eheschließung und Anmeldungen bei bestehender Lebenspartnerschaft werden bei dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen/ihren Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Geseke wohnen und trotzdem in Geseke die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an.
Die Eheschließung bzw. eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe kann bei jedem Standesamt im Bundesgebiet vorgenommen werden.
Das Standesamt Geseke informiert Sie gerne.
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Anmeldung zur Eheschließung
Der erste Schritt ins Eheglück ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Damit Sie keine unnötigen Wartezeiten bei der Anmeldung auf sich nehmen müssen, empfiehlt es sich, vorab beim Standesamt Geseke einen Termin für die Anmeldung zu vereinbaren. Bei der Terminvereinbarung werden Ihnen bereits erste Hinweise gegeben, welche Unterlagen Sie bei der Anmeldung der Eheschließung mitbringen müssen.
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Sie dient der Prüfung, ob Ihrem Heiratswunsch keine "Ehehindernisse" entgegenstehen. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden.
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Seit dem 01.10.2017 ist es auch möglich, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln (§ 17 a Abs. 2 Personenstandsgesetz).
Örtlich zuständiges Standesamt
Anmeldungen der Eheschließung und Anmeldungen bei bestehender Lebenspartnerschaft werden bei dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen/ihren Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Geseke wohnen und trotzdem in Geseke die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an.
Die Eheschließung bzw. eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe kann bei jedem Standesamt im Bundesgebiet vorgenommen werden.
Das Standesamt Geseke informiert Sie gerne.
Wir empfehlen Ihnen auch folgende Informationen:
Anmeldung zur Eheschließung
Der erste Schritt ins Eheglück ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Damit Sie keine unnötigen Wartezeiten bei der Anmeldung auf sich nehmen müssen, empfiehlt es sich, vorab beim Standesamt Geseke einen Termin für die Anmeldung zu vereinbaren. Bei der Terminvereinbarung werden Ihnen bereits erste Hinweise gegeben, welche Unterlagen Sie bei der Anmeldung der Eheschließung mitbringen müssen.
Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Sie dient der Prüfung, ob Ihrem Heiratswunsch keine "Ehehindernisse" entgegenstehen. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden.
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Seit dem 01.10.2017 ist es auch möglich, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln (§ 17 a Abs. 2 Personenstandsgesetz).
Örtlich zuständiges Standesamt
Anmeldungen der Eheschließung und Anmeldungen bei bestehender Lebenspartnerschaft werden bei dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen/ihren Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Geseke wohnen und trotzdem in Geseke die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an.
Die Eheschließung bzw. eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe kann bei jedem Standesamt im Bundesgebiet vorgenommen werden.
Das Standesamt Geseke informiert Sie gerne.
Wir empfehlen Ihnen auch folgende Informationen:
- Anschrift
- 001 Am Teich 13 59590 Geseke
Jutta
Dönni
Dönni, Jutta
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- jutta.doenni@geseke.de
Simone
Balls
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- simone.balls@geseke.de
Birgit
Dobbels
Dobbels
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- birgit.dobbels@geseke.de
Anmeldung der Eheschließung und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Anmeldung zur Eheschließung
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Falls Sie einen Hochzeitswunschtermin haben, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen, um sich diesen Wunschtermin "zu sichern". Die Anmeldung der Eheschließung sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Sie dient der Prüfung, ob Ihrem Heiratswunsch keine "Ehehindernisse" entgegenstehen. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden.
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Seit dem 01.10.2017 ist es auch möglich, eine bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln (§ 17 a Abs. 2 Personenstandsgesetz).
Örtlich zuständiges Standesamt
Anmeldungen der Eheschließung und Anmeldungen bei bestehender Lebenspartnerschaft werden bei dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine/r der Verlobten seinen/ihren Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Geseke wohnen und trotzdem in Geseke die Eheschließung vornehmen möchten, melden Sie die Eheschließung bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an.
Die Eheschließung bzw. eine Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe kann bei jedem Standesamt im Bundesgebiet vorgenommen werden.
Das Standesamt Geseke informiert Sie gerne.
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-
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Wenn nur einer der Verlobten die Eheschließung beantragt, muss der/die andere Verlobte eine Vollmacht vorlegen.
Kontakt
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Raum: 06-07 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung |
Dienstag: | 08:00 – 12:30 Uhr, nachmittags nach Vereinbarung |
Mittwoch: | 08:00 – 12:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 – 12:30 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 – 12:30 Uhr |
Raum: 5 (Eingangsgeschoss)
Am Teich 13
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
und nach Terminvereinbarung