Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z. B. Anbaustraßen, Lärmschutzwälle) werden nach den Bestimmungen des BauGB und der nachstehend verlinkten Satzung der Stadt Geseke erhoben.
Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z. B. Anbaustraßen, Lärmschutzwälle) werden nach den Bestimmungen des BauGB und der nachstehend verlinkten Satzung der Stadt Geseke erhoben.
Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z. B. Anbaustraßen, Lärmschutzwälle) werden nach den Bestimmungen des BauGB und der nachstehend verlinkten Satzung der Stadt Geseke erhoben.
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Anja
Sure
Sure, Anja
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Telefon
- 02942 500-233
- anja.sure@geseke.de
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Daniel
Hustadt
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Telefon
- 02942 500-231
- daniel.hustadt@geseke.de
Erschließungsbeiträge
Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z. B. Anbaustraßen, Lärmschutzwälle) werden nach den Bestimmungen des BauGB und der nachstehend verlinkten Satzung der Stadt Geseke erhoben.
Kontakt
Raum: 205
An der Abtei 1
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Raum: 204
An der Abtei 1
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung