Erschließungsbeiträge

Beiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (z. B. Anbaustraßen, Lärmschutzwälle) werden nach den Bestimmungen des BauGB und der nachstehend verlinkten Satzung der Stadt Geseke erhoben.

Erschließungskosten
Anliegerbeiträge

Kontakt

Stadtverwaltung
Raum: 205
An der Abtei 1
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung

 

Stadtverwaltung
Raum: 204
An der Abtei 1
59590 Geseke
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Montag:08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung