Kanalanschlussbeiträge

Kanalanschlussbeiträge dienen der Finanzierung der erstmaligen Herstellung, Erweiterung und Verbesserung der öffentlichen Abwasseranlage. Mit dem Beitrag wird der wirtschaftliche Vorteil abgegolten, den ein Grundstück durch die Möglichkeit erhält, an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen zu werden. Man wird Teil der Solidargemeinschaft der öffentlichen Abwasseranlage.
Der Kanalanschlussbeitrag ist keine Benutzungsgebühr. Er wird unabhängig davon erhoben, ob das Grundstück tatsächlich an die Kanalisation angeschlossen oder die öffentliche Abwasseranlage bereits genutzt wird. Entscheidend ist, dass für das Grundstück die Möglichkeit des Anschlusses besteht.

Wann entsteht die Beitragspflicht?
Liegt ein Grundstück im ungeplanten Innenbereich oder innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes entsteht die Beitragspflicht, sobald
• das Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann und
• die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung oder Nutzung vorliegen.

Da im Außenbereich grundsätzlich keine Bebaubarkeit vorausgesetzt werden kann, entsteht hier die Beitragspflicht erst beim tatsächlichen Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage.
Der Kanalanschlussbeitrag wird grundsätzlich nur einmal für ein Grundstück erhoben.

Wie wird der Beitrag berechnet?
Die Berechnung erfolgt nach den Vorgaben der §§ 10 ff.Satzung über die Erhebung von Kanalschlussbeiträgen der Stadt Geseke. Grundlage sind insbesondere
• die anrechenbare Grundstücksfläche (§ 12 I),
• die Zahl der Vollgeschosse bzw. das zulässige Maß der baulichen Nutzung (§12 III) sowie
• der vom Rat der Stadt Geseke festgesetzte Beitragssatz (§ 13).

Ansprechpartner
Bei Fragen zu Kanalanschlussbeiträgen oder zur Beitragsberechnung steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
 

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59590 Geseke

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