Gewerbeanmeldung:
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung). Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Für die Anmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeabmeldung:
Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich, wenn der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, erforderlich. Für die Abmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeummeldung:
Eine Gewerbeummeldung hat zu erfolgen, wenn der Betrieb verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Dienstleistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich ist.
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung
Anmeldung: 26,00 €
Abmeldung: gebührenfrei
Ummeldung: 26,00 €
Gewerbeanmeldung:
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung). Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Für die Anmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeabmeldung:
Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich, wenn der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, erforderlich. Für die Abmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeummeldung:
Eine Gewerbeummeldung hat zu erfolgen, wenn der Betrieb verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Dienstleistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich ist.
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung
Anmeldung: 26,00 €
Abmeldung: gebührenfrei
Ummeldung: 26,00 €
- Anschrift
- 001 Mühlenstraße 11 59590 Geseke
Robin
Fleck
Ordnungsamt
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08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- ordnungsverwaltung@geseke.de
Lars
Mertens
Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
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Freitag
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Gewerbe (An- /Ab- und Ummeldung)
Gewerbeanmeldung:
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung). Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Für die Anmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeabmeldung:
Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich, wenn der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, erforderlich. Für die Abmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeummeldung:
Eine Gewerbeummeldung hat zu erfolgen, wenn der Betrieb verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Dienstleistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich ist.
Anmeldung: 26,00 €
Abmeldung: gebührenfrei
Ummeldung: 26,00 €
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung
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Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Gewerbeanmeldung vollelektronisch durchzuführen sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen.
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Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Gewerbeummeldung vollelektronisch durchzuführen sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen.
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Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Gewerbeabmeldung vollelektronisch durchzuführen sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen.
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Kontakt
Raum: 006
Mühlenstraße 11
59590 Geseke
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Raum: 007
Mühlenstraße 11
59590 Geseke
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
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Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung