Gewerbeanmeldung:
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung). Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Für die Anmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeabmeldung:
Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich, wenn der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, erforderlich. Für die Abmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeummeldung:
Eine Gewerbeummeldung hat zu erfolgen, bei
- der Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde
- der Änderung des Firmennamens
- die Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit
- der Änderung der gewerblichen Tätigkeit
- der Änderung des Namens.
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung
Anmeldung: 26,00 €
Abmeldung: gebührenfrei
Ummeldung: 26,00 €
Gewerbeanmeldung:
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung). Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Für die Anmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeabmeldung:
Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich, wenn der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, erforderlich. Für die Abmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeummeldung:
Eine Gewerbeummeldung hat zu erfolgen, bei
- der Verlegung des Gewerbes innerhalb der Gemeinde
- der Änderung des Firmennamens
- die Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit
- der Änderung der gewerblichen Tätigkeit
- der Änderung des Namens.
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung
Anmeldung: 26,00 €
Abmeldung: gebührenfrei
Ummeldung: 26,00 €
- Anschrift
- 001 Mühlenstraße 11 59590 Geseke
Robin
Fleck
Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- ordnungsverwaltung@geseke.de
Lars
Mertens
Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- ordnungsverwaltung@geseke.de
Anika
Schäpermeier
Ordnungsamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
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und nach Terminvereinbarung
- ordnungsverwaltung@geseke.de
Gewerbe (An- /Ab- und Ummeldung sowie Änderung des Namens des Gewerbetreibenden)
Gewerbeanmeldung:
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung). Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Für die Anmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Gewerbeabmeldung:
Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich, wenn der Betrieb auf Dauer eingestellt wird, erforderlich. Für die Abmeldung eines Gewerbes ist die persönliche Vorstellung des Gewerbetreibenden empfehlenswert. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
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- der Änderung des Firmennamens
- die Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit
- der Änderung der gewerblichen Tätigkeit
- der Änderung des Namens.
Anmeldung: 26,00 €
Abmeldung: gebührenfrei
Ummeldung: 26,00 €
§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung
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Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Gewerbeanmeldung vollelektronisch durchzuführen sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen.
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Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Gewerbeummeldung vollelektronisch durchzuführen sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen.
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Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Gewerbeabmeldung vollelektronisch durchzuführen sowie eine Übersicht über Ihre bereits erstatteten Anzeigen und deren Status aufzurufen.
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Kontakt
Raum: 006
Mühlenstraße 11
59590 Geseke
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