Gewerbezentralregisterauskunft

Anträge von Privatpersonen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird teilweise an das Bundeszentralregister abgeführt. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art der Gewerbezentralregisterauskunft wird diese durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet. Gewerbezentralregisterauskünfte werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt.

Über ein Online-Portal des Bundesamtes für Justiz können Sie den Antrag auch elektronisch übermitteln.

€ 13,00

  • Online-Service des Bundesamtes für Justiz. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, die AusweisApp2 und ein passendes Kartenlesegerät.

Kontakt

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59590 Geseke
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