Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommune. Sie wird von Unternehmen erhoben, die im Stadtgebiet einen Gewerbebetrieb unterhalten. Die Einnahmen dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehr sowie weiterer Geseker Einrichtungen.
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag des Unternehmens. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags und des von der Stadt Geseke festgelegten Hebesatzes. Die Stadt Geseke ist an den Messbetrag vom Finanzamt gebunden (§ 182 Abgabenordnung) und darf davon nicht abweichen. Der Hebesatz wird durch den Rat der Stadt Geseke beschlossen und ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Geseke.
So wird die Gewerbesteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
Das Finanzamt ermittelt den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Stadt Geseke multipliziert diesen mit dem festgelegten Hebesatz und setzt die Gewerbesteuer fest.
Gewerbesteuermessbetrag × Hebesatz = Gewerbesteuer
Unternehmen sind verpflichtet, die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs beim Ordnungsamt anzuzeigen. Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt anschließend durch die Kommune auf Basis der Daten des Finanzamts.
Wichtige Hinweise:
Die Gewerbesteuer wird durch die Stadt Geseke festgesetzt und erhoben.
Grundlage des Steuerbescheids ist der vom Finanzamt festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag.
Änderungen des Gewerbeertrags oder des Messbetrags werden vom Finanzamt an die Stadt Geseke übermittelt und können zu einer Anpassung der Gewerbesteuer führen.
Fragen zur Höhe des Gewinns oder zum Gewerbesteuermessbetrag beantwortet ausschließlich das zuständige Finanzamt.
Sollten Sie eine Kopie Ihres Gewerbesteuerbescheides benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Eine Bescheidkopie kostet laut Verwaltungsgebührensatzung 3,00 EUR, zahlbar im Voraus.
Bei Fragen zur Festsetzung, Fälligkeit oder Zahlung der Gewerbesteuer steht Ihnen die Steuerabteilung gerne zur Verfügung.
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuern
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
Gewerbesteuergesetz
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommune. Sie wird von Unternehmen erhoben, die im Stadtgebiet einen Gewerbebetrieb unterhalten. Die Einnahmen dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehr sowie weiterer Geseker Einrichtungen.
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag des Unternehmens. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags und des von der Stadt Geseke festgelegten Hebesatzes. Die Stadt Geseke ist an den Messbetrag vom Finanzamt gebunden (§ 182 Abgabenordnung) und darf davon nicht abweichen. Der Hebesatz wird durch den Rat der Stadt Geseke beschlossen und ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Geseke.
So wird die Gewerbesteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
Das Finanzamt ermittelt den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Stadt Geseke multipliziert diesen mit dem festgelegten Hebesatz und setzt die Gewerbesteuer fest.
Gewerbesteuermessbetrag × Hebesatz = Gewerbesteuer
Unternehmen sind verpflichtet, die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs beim Ordnungsamt anzuzeigen. Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt anschließend durch die Kommune auf Basis der Daten des Finanzamts.
Wichtige Hinweise:
Die Gewerbesteuer wird durch die Stadt Geseke festgesetzt und erhoben.
Grundlage des Steuerbescheids ist der vom Finanzamt festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag.
Änderungen des Gewerbeertrags oder des Messbetrags werden vom Finanzamt an die Stadt Geseke übermittelt und können zu einer Anpassung der Gewerbesteuer führen.
Fragen zur Höhe des Gewinns oder zum Gewerbesteuermessbetrag beantwortet ausschließlich das zuständige Finanzamt.
Sollten Sie eine Kopie Ihres Gewerbesteuerbescheides benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Eine Bescheidkopie kostet laut Verwaltungsgebührensatzung 3,00 EUR, zahlbar im Voraus.
Bei Fragen zur Festsetzung, Fälligkeit oder Zahlung der Gewerbesteuer steht Ihnen die Steuerabteilung gerne zur Verfügung.
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuern
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
Gewerbesteuergesetz
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Peter
Gärtner
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-232
- peter.gaertner@geseke.de
Claudia
Mühlentien
Mühlentien
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-236
- claudia.muehlentien@geseke.de
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommune. Sie wird von Unternehmen erhoben, die im Stadtgebiet einen Gewerbebetrieb unterhalten. Die Einnahmen dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehr sowie weiterer Geseker Einrichtungen.
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag des Unternehmens. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags und des von der Stadt Geseke festgelegten Hebesatzes. Die Stadt Geseke ist an den Messbetrag vom Finanzamt gebunden (§ 182 Abgabenordnung) und darf davon nicht abweichen. Der Hebesatz wird durch den Rat der Stadt Geseke beschlossen und ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Stadt Geseke.
So wird die Gewerbesteuer berechnet
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:
Das Finanzamt ermittelt den Gewerbesteuermessbetrag.
Die Stadt Geseke multipliziert diesen mit dem festgelegten Hebesatz und setzt die Gewerbesteuer fest.
Gewerbesteuermessbetrag × Hebesatz = Gewerbesteuer
Unternehmen sind verpflichtet, die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs beim Ordnungsamt anzuzeigen. Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt anschließend durch die Kommune auf Basis der Daten des Finanzamts.
Wichtige Hinweise:
Die Gewerbesteuer wird durch die Stadt Geseke festgesetzt und erhoben.
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Sollten Sie eine Kopie Ihres Gewerbesteuerbescheides benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung gerne zur Verfügung. Eine Bescheidkopie kostet laut Verwaltungsgebührensatzung 3,00 €, zahlbar im Voraus.
Bei Fragen zur Festsetzung, Fälligkeit oder Zahlung der Gewerbesteuer steht Ihnen die Steuerabteilung gerne zur Verfügung.
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Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
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Kontakt
Stadtverwaltung
Raum: 201
An der Abtei 1
59590
Geseke
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Stadtverwaltung
Raum: 203
An der Abtei 1
59590
Geseke
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und nach Terminvereinbarung