Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommune. Sie wird von Unternehmen erhoben, die im Stadtgebiet einen Gewerbebetrieb unterhalten. Die Einnahmen dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehr sowie weiterer Geseker Einrichtungen.
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag des Unternehmens. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags und des von der Stadt Geseke festgelegten Hebesatzes. Der Hebesatz wird durch den Rat der Stadt Geseke beschlossen wird und ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuern der Stadt Geseke.
Unternehmen sind verpflichtet, die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs beim Ordnungsamt anzuzeigen. Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt anschließend durch die Kommune auf Basis der Daten des Finanzamts.
Wichtige Hinweise:
Die Gewerbesteuer wird durch die Stadt Geseke festgesetzt und erhoben.
Grundlage des Steuerbescheids ist der vom Finanzamt festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag.
- Änderungen des Gewerbeertrags oder des Messbetrags werden vom Finanzamt an die Stadt Geseke übermittelt und können zu einer Anpassung der Gewerbesteuer führen.
- Fragen zur Höhe des Gewinns oder zum Gewerbesteuermessbetrag beantwortet ausschließlich das zuständige Finanzamt.
Bei Fragen zur Festsetzung, Fälligkeit oder Zahlung der Gewerbesteuer steht Ihnen die Steuerabteilung gerne zur Verfügung.
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommune. Sie wird von Unternehmen erhoben, die im Stadtgebiet einen Gewerbebetrieb unterhalten. Die Einnahmen dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehr sowie weiterer Geseker Einrichtungen.
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag des Unternehmens. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags und des von der Stadt Geseke festgelegten Hebesatzes. Der Hebesatz wird durch den Rat der Stadt Geseke beschlossen wird und ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuern der Stadt Geseke.
Unternehmen sind verpflichtet, die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs beim Ordnungsamt anzuzeigen. Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt anschließend durch die Kommune auf Basis der Daten des Finanzamts.
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Die Gewerbesteuer wird durch die Stadt Geseke festgesetzt und erhoben.
Grundlage des Steuerbescheids ist der vom Finanzamt festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag.
- Änderungen des Gewerbeertrags oder des Messbetrags werden vom Finanzamt an die Stadt Geseke übermittelt und können zu einer Anpassung der Gewerbesteuer führen.
- Fragen zur Höhe des Gewinns oder zum Gewerbesteuermessbetrag beantwortet ausschließlich das zuständige Finanzamt.
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- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Peter
Gärtner
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-232
- peter.gaertner@geseke.de
Claudia
Mühlentien
Mühlentien
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-236
- claudia.muehlentien@geseke.de
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommune. Sie wird von Unternehmen erhoben, die im Stadtgebiet einen Gewerbebetrieb unterhalten. Die Einnahmen dienen der Finanzierung öffentlicher Aufgaben wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehr sowie weiterer Geseker Einrichtungen.
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbeertrag des Unternehmens. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des vom zuständigen Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags und des von der Stadt Geseke festgelegten Hebesatzes. Der Hebesatz wird durch den Rat der Stadt Geseke beschlossen wird und ergibt sich aus der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuern der Stadt Geseke.
Unternehmen sind verpflichtet, die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs beim Ordnungsamt anzuzeigen. Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt anschließend durch die Kommune auf Basis der Daten des Finanzamts.
Wichtige Hinweise:
Die Gewerbesteuer wird durch die Stadt Geseke festgesetzt und erhoben.
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- Änderungen des Gewerbeertrags oder des Messbetrags werden vom Finanzamt an die Stadt Geseke übermittelt und können zu einer Anpassung der Gewerbesteuer führen.
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Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
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Stadtverwaltung
Raum: 201
An der Abtei 1
59590
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Stadtverwaltung
Raum: 203
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