Rundfunkbeitrag: Ermäßigung und Befreiung

Wegen einer Ermäßigung oder Befreiung in Bezug auf Ihren Rundfunkbeitrag wenden Sie sich am besten direkt an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Alle erforderlichen Anträge können Sie auch bequem online erledigen.

Wenn Sie schon beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeldet sind, halten Sie bitte zur Antragstellung Ihre Beitragsnummer bereit. Diese finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung oder in Ihrem Kontoauszug (letzte Beitragszahlung). Oder entnehmen Sie die Beitragsnummer dem zuletzt erteilten Befreiungs- oder Ermäßigungsbescheid. Kranke oder behinderte Antragsteller sollten außerdem entsprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) einreichen. Personen, die sich aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen befreien lassen wollen, reichen eine Bescheinigung der Leistungsbehörde über den Hilfebezug ein oder alternativ den aktuellen Sozialleistungsbescheid.

Ausführliche Informationen zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages und zur Beitragsbefreiung finden Sie hier.

Weitere Auskünfte:

Service-Telefon 01806 999 555 10 (ggf. kostenpflichtig)

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