Tagessatz für nicht sesshafte Menschen

Mittellose, nicht sesshafte Menschen (Durchreisende, Landfahrer, Personen ohne festen Wohnsitz) erhalten bei der jeweils zuständigen Leistungsstelle (z.B. Sozialamt, Optionskommune, Jobcenter) einen so genannten Tagessatz. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, der sich an den Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II bzw. der Hilfe zum Lebensunterhalt orientiert und für einen Tag oder für mehrere Tage bemessen ist.

Die Geldleistung zum Lebensunterhalt wird jeweils nur für kurze Zeiträume gezahlt, da im Regelfalle davon auszugehen ist, dass die Antragsteller weiter wandern und zeitnah bei anderen Leistungsträgern Tagessätze erhalten können. Weiter gehende Informationen und die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Sozialleistungen an nicht sesshafte Menschen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Zahlstelle. Dort sind auf jeden Fall der Personalausweis oder ein Ausweisersatzdokument vorzulegen sowie eine Abmeldebescheinigung der Einwohnermeldebehörde des letzten Wohnortes.

Tagessätze nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II):

Menschen ohne festen Wohnsitz, die erwerbsfähig sind im Sinne der Regelungen des SGB II und auch die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen, erhalten den Tagessatz im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) nach dem SGB II. Zuständig für die Auszahlung der Leistungen nach SGB II ist im Kreis Soest das Jobcenter AHA | Kreis Soest. Für Geseke ist das Jobcenter in Lippstadt mit der Auszahlung der Tagessätze betraut. Leistungsberechtigte, die sich in Geseke aufhalten, werden daher gebeten, sich wegen der Leistungsgewährung an das Jobcenter in Lippstadt zu wenden. Eine Beantragung bzw. Auszahlung über das Sozialamt vor Ort ist nicht möglich. Adresse des Jobcenters:

Jobcenter AHA | Kreis Soest
Am Siek 18 - 22, 59557 Lippstadt
Tel. 02921/106500

Tagessätze nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII):

Sofern eine Leistungsberechtigung nach SGB II nachweislich nicht besteht, z.B. wegen nicht gegebener Erwerbsfähigkeit (festgestellt durch Gutachten der Deutschen Rentenversicherung), kommen bei Mittellosigkeit Leistungsansprüche nach SGB XII in Betracht. Dies gilt auch für Nichtsesshafte ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Zuständig sind insoweit grundsätzlich die örtlichen Sozialämter, wobei für die Stadt Geseke die Auszahlung der Tagessätze gemäß SGB XII vom Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM) übernommen wird. Leistungsberechtigte, die sich in Geseke aufhalten, werden daher gebeten, sich wegen der Leistungsgewährung an den SKM zu wenden. Eine Beantragung bzw. Auszahlung über das Sozialamt vor Ort ist nicht möglich. Adresse des SKM:

Sozialdienst Katholischer Männer e.V.
Cappelstraße 50-52, 59555 Lippstadt
Tel. 02941/973420

Unterkunft für wohnungslose Männer:
Eine Wohngemeinschaft für männliche Personen ohne festen Wohnsitz wird ebenfalls vom SKM in Lippstadt unter der oben genannten Adresse betrieben.

Obdachlose, Durchwanderer, Wohnungslose, Nichtsesshafte
Nichtsesshafte ohne Einkommen