Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, eine Leistung der Sozialhilfe, richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffen sind, gehören zu diesem Adressatenkreis. Je nach Problemstellung sind die erforderlichen fachlichen und/oder finanziellen Hilfen zu gewähren, soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs vorrangig beansprucht werden können.
Der Leistungsumfang ist in § 68 SGB XII im Einzelnen beschrieben.
Weitere Informationen, persönliche Beratung:
Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Informationen zur Sozialhilfe nach dem SGB XII. Eine umfassende und individuelle Einzelfallberatung gewährleisten die Mitarbeiter/innen der Abteilung Soziale Sicherung.
Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII)
Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Welche Formulare und Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Die Stadt Geseke, Abteilung Soziale Sicherung informiert Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
- Sozialhilfe: Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (auch für einige andere Hilfen)
- Sozialhilfe: Erklärung zur Vermögenssituation (Anlage V)
- Sozialhilfe: Mietbescheinigung allgemein
- Sozialhilfe: Vertretungsvollmacht
- Sozialhilfe: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
- Sozialhilfe: Merkblatt zu den Mitwirkungspflichten im Rahmen der Sozialhilfe
- Sozialhilfe: Hinweise zum Datenschutz
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, eine Leistung der Sozialhilfe, richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffen sind, gehören zu diesem Adressatenkreis. Je nach Problemstellung sind die erforderlichen fachlichen und/oder finanziellen Hilfen zu gewähren, soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs vorrangig beansprucht werden können.
Der Leistungsumfang ist in § 68 SGB XII im Einzelnen beschrieben.
Weitere Informationen, persönliche Beratung:
Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Informationen zur Sozialhilfe nach dem SGB XII. Eine umfassende und individuelle Einzelfallberatung gewährleisten die Mitarbeiter/innen der Abteilung Soziale Sicherung.
Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII)
Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Welche Formulare und Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Die Stadt Geseke, Abteilung Soziale Sicherung informiert Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
- Sozialhilfe: Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (auch für einige andere Hilfen)
- Sozialhilfe: Erklärung zur Vermögenssituation (Anlage V)
- Sozialhilfe: Mietbescheinigung allgemein
- Sozialhilfe: Vertretungsvollmacht
- Sozialhilfe: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
- Sozialhilfe: Merkblatt zu den Mitwirkungspflichten im Rahmen der Sozialhilfe
- Sozialhilfe: Hinweise zum Datenschutz
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, eine Leistung der Sozialhilfe, richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffen sind, gehören zu diesem Adressatenkreis. Je nach Problemstellung sind die erforderlichen fachlichen und/oder finanziellen Hilfen zu gewähren, soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs vorrangig beansprucht werden können.
Der Leistungsumfang ist in § 68 SGB XII im Einzelnen beschrieben.
Weitere Informationen, persönliche Beratung:
Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Informationen zur Sozialhilfe nach dem SGB XII. Eine umfassende und individuelle Einzelfallberatung gewährleisten die Mitarbeiter/innen der Abteilung Soziale Sicherung.
Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII)
Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Welche Formulare und Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Die Stadt Geseke, Abteilung Soziale Sicherung informiert Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
- Sozialhilfe: Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (auch für einige andere Hilfen)
- Sozialhilfe: Erklärung zur Vermögenssituation (Anlage V)
- Sozialhilfe: Mietbescheinigung allgemein
- Sozialhilfe: Vertretungsvollmacht
- Sozialhilfe: Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
- Sozialhilfe: Merkblatt zu den Mitwirkungspflichten im Rahmen der Sozialhilfe
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- Anschrift
- 001 Bäckstraße 6 59590 Geseke
Eugen
Michel
Sozialamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- eugen.michel@geseke.de
Lena
Hoffmann
Sozialamt
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
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und nach Terminvereinbarung
- lena.hoffmann@geseke.de
Andrea
Schäfer
Schäfer
Montag
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Mittwoch
grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag
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Freitag
grundsätzlich keine Besuchszeit
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- andrea.schaefer@geseke.de
Anika
Voß
Voß, Anika
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grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
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und nach Terminvereinbarung
- anika.voss@geseke.de
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, eine Leistung der Sozialhilfe, richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffen sind, gehören zu diesem Adressatenkreis. Je nach Problemstellung sind die erforderlichen fachlichen und/oder finanziellen Hilfen zu gewähren, soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs vorrangig beansprucht werden können.
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- Sozialhilfe nach dem SGB XII (Überblick)
- Wohnberechtigungsbescheinigung (Kreis Soest)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
- Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Suchtvorbeugung
- Unterbringung psychisch- und suchtkranker Menschen
- Frauenhaus
- Wohnungsmarkt in Geseke
- Restschuldbefreiung
Kontakt
Raum: 7
Bäckstraße 6
59590 Geseke
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
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und nach Terminvereinbarung
Raum: 3
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Raum: 6
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