Schwerbehinderung (Infos und Beratung)

Wenn es um Angelegenheiten geht, die von schwerbehinderten Menschen häufig nachgefragt werden (z.B. Rehabilitation, Teilhabe, Schwerbehindertenausweis, Parkberechtigung, Eingliederungshilfe, WfbM), ist in der Regel die Stadt Geseke nicht unmittelbar zuständig. Aber wir möchten Ihnen trotzdem gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten weiterhelfen, indem wir Ihnen erste Informationen geben, notwendige Formulare bereitstellen und Kontakte zu den für Ihre Anliegen zuständigen Stellen aufzeigen. Einige grundlegende Infos finden Sie in diesem Sinne auch bereits nachstehend.

Bei konkretem, weiterem Informationsbedarf sprechen Sie bitte die Fachkräfte im Sozialamt an.


Schwerbehindertenausweise

Beantragung, Verlängerung, Änderung von Schwerbehindertenausweisen

Beim Bürgerbüro der Stadt Geseke erhalten Sie Antragsvordrucke zur erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises) sowie auch Änderungsanträge (bei Verschlimmerung der Erkrankung bzw. Behinderung). Weiter unten auf dieser Seite finden Sie alternativ auch einen Link zu den Antragsvordrucken als pdf-Dateien sowie einen Zugang zum Online-Antragsverfahren.

Soweit es um medizinische Angaben geht, empfehlen wir Ihnen, diese in Absprache mit Ihrem Hausarzt bzw. dem behandelnden Arzt zu machen. Zuständige Behörden für die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises oder die Änderung des Grades der Behinderung sind die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte, für den Bereich der Stadt Geseke der Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest.

Je nach Grad Ihrer Behinderung und in Abhängigkeit von den Merkzeichen, die der Kreis Soest auf Ihrem Ausweis einträgt (z.B. RF, G, H, aG usw.), können Sie als behinderter Mensch spezielle Vergünstigungen im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen (z.B. Parkausweis für Schwerbehinderte, Ermäßigung des Rundfunkbeitrages). Hierüber informiert Sie auf Wunsch ausführlich die Kreisverwaltung Soest, Abteilung Soziales. Der Sonderparkausweis für Schwerbehinderte wird beim Straßenverkehrsamt des Kreises Soest beantragt.

Finanzielle Hilfen

Einige wichtige finanzielle Hilfen, die (auch) für behinderte Menschen in Betracht kommen können, haben wir nachstehend für Sie aufgelistet. Weitere Informationen sowie eine umfassende Beratung zu Sozialleistungsansprüchen erhalten Sie gern im Sozialamt der Stadt Geseke.

Spezielle Angebote für schwerbehinderte Menschen

Nachfolgend haben wir eine Auswahl an speziellen Angeboten zusammengestellt, die für schwerbehinderte Menschen interessant sein könnten. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.

Weitere Themen und Informationen

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation behinderter Menschen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, wo Sie sich unter anderem im Online-Fachlexikon nach alphabetisch sortierten Themenbereichen umfassend informieren können.

Auch die Behindertenberatung des Kreises Soest steht Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Was gibt es noch? Auch dies könnte Sie interessieren!

Die spezifischen Anliegen behinderter Menschen im Alltag sind uns wichtig.

Wir bieten deshalb behinderten Menschen auch Hilfestellung und Unterstützung an, wenn es beispielsweise darum geht, Gehwege oder andere öffentliche Anlagen im Stadtgebiet von Geseke alten- bzw. behindertengerecht auszubauen. Gern nehmen wir Vorschläge und Anregungen entgegen, die darauf gerichtet sind, unsere Stadt und deren Einrichtungen - wo immer es notwendig und finanzierbar ist - bestmöglich den spezifischen Bedürfnissen und Wünschen alter und behinderter Menschen anzupassen. Ihre diesbezüglichen Fragen, Vorschläge oder Kritikäußerungen leiten wir gern an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung Geseke weiter oder an andere Behörden, deren Aufgabenbereich davon betroffen ist.

Service für gehbehinderte Besucher unserer Kulturveranstaltungen:

Gehbehinderte Menschen und Rollstuhlfahrer, die unsere Kulturveranstaltungen im Schulzentrum Mitte besuchen möchten, haben die Möglichkeit, den Großen Festsaal des Schulzentrums über eine behindertengerechte Rampe zu erreichen. Die Rampe befindet sich im Bereich der Sporthalle und ist am besten von der Ostmauer aus zu erreichen. Veranstaltungsbesuchern, die diese Rampe nutzen möchten, empfehlen wir, sich ein oder zwei Werktage vorher kurz telefonisch beim Kulturamt der Stadtverwaltung zu melden. Es wird dann organisiert, dass an der Rampe ehrenamtliche Helfer (Feuerwehr, Hilfsdienste) bereit stehen, die Ihnen erforderlichenfalls behilflich sind und dafür sorgen, dass die in diesem Bereich ansonsten verschlossenen Türen geöffnet sind. Selbstverständlich ist dieser Service kostenlos.