Für Ausländerangelegenheiten sind in erster Linie die Ausländerbehörden (ABH) zuständig, für Geseke die Ausländerbehörde des Kreises Soest. Informationen der ABH zum Ausländerwesen erreichen Sie über diesen Link.
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Ausländerangelegenheiten
Für Ausländerangelegenheiten sind in erster Linie die Ausländerbehörden (ABH) zuständig, für Geseke die Ausländerbehörde des Kreises Soest. Informationen der ABH zum Ausländerwesen erreichen Sie über diesen Link.
- Integration ausländischer Flüchtlinge
- Kommunales Integrationszentrum
- Unterbringung von obdachlosen Menschen
- Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile
- Eheschließung im Ausland
- Namenserklärung von Deutschen nach Einbürgerung, von heimatlosen Ausländern, von Asylberechtigten und von anerkannten ausländischen Flüchtlingen oder von im Ausland geborenen Deutschen