Die Stadt Geseke stellt auf Antrag Beitragsbescheinigungen aus. Diese geben Auskunft darüber, ob für ein Grundstück nach dem derzeitigen Sachstand noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge oder Kanalanschlussbeiträge zu erwarten sind oder ob die jeweiligen Maßnahmen bereits endgültig abgerechnet wurden.
Die Bescheinigung dient insbesondere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern als Nachweis gegenüber Kaufinteressenten, Banken oder Notariaten und schafft Klarheit über mögliche noch ausstehende Beitragspflichten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Bescheinigung ausschließlich auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung bekannten Sachverhalt bezieht. Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse können sich auf eine spätere Beitragspflicht auswirken.
Wer kann eine Beitragsbescheinigung beantragen?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann eine Beitragsbescheinigung nur von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer oder einer entsprechend bevollmächtigten Person beantragt werden.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung wird nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geseke eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR erhoben.
Ansprechpartner
Bei Fragen zu Beitragsbescheinigungen oder zu möglichen Erschließungs-, Straßenausbau- oder Kanalanschlussbeiträgen steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Anja
Sure
Sure, Anja
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-233
- anja.sure@geseke.de
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Daniel
Hustadt
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-231
- daniel.hustadt@geseke.de
Anja
Sure
Sure, Anja
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-233
- anja.sure@geseke.de
Beitragsbescheinigungen über die zu erwartenden Erschließungskosten für Baugrundstücke
Die Stadt Geseke stellt auf Antrag Beitragsbescheinigungen aus. Diese geben Auskunft darüber, ob für ein Grundstück nach dem derzeitigen Sachstand noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge oder Kanalanschlussbeiträge zu erwarten sind oder ob die jeweiligen Maßnahmen bereits endgültig abgerechnet wurden.
Die Bescheinigung dient insbesondere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern als Nachweis gegenüber Kaufinteressenten, Banken oder Notariaten und schafft Klarheit über mögliche noch ausstehende Beitragspflichten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Bescheinigung ausschließlich auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung bekannten Sachverhalt bezieht. Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse können sich auf eine spätere Beitragspflicht auswirken.
Wer kann eine Beitragsbescheinigung beantragen?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann eine Beitragsbescheinigung nur von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer oder einer entsprechend bevollmächtigten Person beantragt werden.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung wird nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geseke eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
Ansprechpartner
Bei Fragen zu Beitragsbescheinigungen oder zu möglichen Erschließungs-, Straßenausbau- oder Kanalanschlussbeiträgen steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 €
-
-
Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
Kontakt
Stadtverwaltung
Raum: 205
An der Abtei 1
59590
Geseke
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Stadtverwaltung
Raum: 204
An der Abtei 1
59590
Geseke
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung