Beitragsbescheinigungen über die zu erwartenden Erschließungskosten für Baugrundstücke

Die Stadt Geseke stellt auf Antrag Beitragsbescheinigungen aus. Diese geben Auskunft darüber, ob für ein Grundstück nach dem derzeitigen Sachstand noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge oder Kanalanschlussbeiträge zu erwarten sind oder ob die jeweiligen Maßnahmen bereits endgültig abgerechnet wurden.

Die Bescheinigung dient insbesondere Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern als Nachweis gegenüber Kaufinteressenten, Banken oder Notariaten und schafft Klarheit über mögliche noch ausstehende Beitragspflichten.

Bitte beachten Sie, dass sich die Bescheinigung ausschließlich auf den zum Zeitpunkt der Ausstellung bekannten Sachverhalt bezieht. Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse können sich auf eine spätere Beitragspflicht auswirken.

Wer kann eine Beitragsbescheinigung beantragen?
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann eine Beitragsbescheinigung nur von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer oder einer entsprechend bevollmächtigten Person beantragt werden.

Gebühren
Für die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung wird nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Geseke eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.

 Ansprechpartner
Bei Fragen zu Beitragsbescheinigungen oder zu möglichen Erschließungs-, Straßenausbau- oder Kanalanschlussbeiträgen steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
 

Straßenanliegerbescheinigung

Kontakt

Stadtverwaltung
Raum: 205
An der Abtei 1
59590 Geseke

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

und nach Terminvereinbarung

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Raum: 204
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Freitag:08.00 - 12.30 Uhr

 

 

und nach Terminvereinbarung