Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Unterstützung benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) erhalten. Hilfe zur Pflege ist eine Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe. Daher ist neben den medizinischen Voraussetzungen insbesondere die wirtschaftliche Situation (Einkommen und Vermögen) für einen möglichen Anspruch von entscheidender Bedeutung.
Unterschieden wird allgemein zwischen Leistungen bei häuslicher Pflege sowie Hilfe zur Pflege in stationären oder teilstationären Einrichtungen. Zuständig für die meisten Leistungen der Hilfe zur Pflege ist der Kreis Soest. In besonderen Einzelfällen kann sich auch ein Leistungsanspruch gegenüber der Stadt Geseke ergeben.
Die Stadt Geseke, Soziale Sicherung (Pflegeberatung) steht Ihnen gern für persönliche Beratung und Antragsaufnahme zur Verfügung.
Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Wir informieren Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
- Pflege: Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Grundantrag)
- Pflege: Einkommens- und Vermögenserklärung
- Pflege: Pflegewohngeldantrag
- Pflege: Angebotsfinder NRW
- Pflegeanbieter-Datenbank
- Pflegeplätze finden in NRW
- Pflegeberatung: Hinweise zum Datenschutz
- Pflege: Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Grundantrag)
- Pflege: Einkommens- und Vermögenserklärung
- Pflegeberatung digital (Chat)
- Pflegeberatung: Rückrufbitte einreichen
- Sozialleistungen: Einverständnis E-Mail-Kommunikation
Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Unterstützung benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) erhalten. Hilfe zur Pflege ist eine Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe. Daher ist neben den medizinischen Voraussetzungen insbesondere die wirtschaftliche Situation (Einkommen und Vermögen) für einen möglichen Anspruch von entscheidender Bedeutung.
Unterschieden wird allgemein zwischen Leistungen bei häuslicher Pflege sowie Hilfe zur Pflege in stationären oder teilstationären Einrichtungen. Zuständig für die meisten Leistungen der Hilfe zur Pflege ist der Kreis Soest. In besonderen Einzelfällen kann sich auch ein Leistungsanspruch gegenüber der Stadt Geseke ergeben.
Die Stadt Geseke, Soziale Sicherung (Pflegeberatung) steht Ihnen gern für persönliche Beratung und Antragsaufnahme zur Verfügung.
Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Wir informieren Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
- Pflege: Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Grundantrag)
- Pflege: Einkommens- und Vermögenserklärung
- Pflege: Pflegewohngeldantrag
- Pflege: Angebotsfinder NRW
- Pflegeanbieter-Datenbank
- Pflegeplätze finden in NRW
- Pflegeberatung: Hinweise zum Datenschutz
- Pflege: Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Grundantrag)
- Pflege: Einkommens- und Vermögenserklärung
- Pflegeberatung digital (Chat)
- Pflegeberatung: Rückrufbitte einreichen
- Sozialleistungen: Einverständnis E-Mail-Kommunikation
Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Unterstützung benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) erhalten. Hilfe zur Pflege ist eine Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe. Daher ist neben den medizinischen Voraussetzungen insbesondere die wirtschaftliche Situation (Einkommen und Vermögen) für einen möglichen Anspruch von entscheidender Bedeutung.
Unterschieden wird allgemein zwischen Leistungen bei häuslicher Pflege sowie Hilfe zur Pflege in stationären oder teilstationären Einrichtungen. Zuständig für die meisten Leistungen der Hilfe zur Pflege ist der Kreis Soest. In besonderen Einzelfällen kann sich auch ein Leistungsanspruch gegenüber der Stadt Geseke ergeben.
Die Stadt Geseke, Soziale Sicherung (Pflegeberatung) steht Ihnen gern für persönliche Beratung und Antragsaufnahme zur Verfügung.
Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Wir informieren Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
- Pflege: Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Grundantrag)
- Pflege: Einkommens- und Vermögenserklärung
- Pflege: Pflegewohngeldantrag
- Pflege: Angebotsfinder NRW
- Pflegeanbieter-Datenbank
- Pflegeplätze finden in NRW
- Pflegeberatung: Hinweise zum Datenschutz
- Pflege: Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Grundantrag)
- Pflege: Einkommens- und Vermögenserklärung
- Pflegeberatung digital (Chat)
- Pflegeberatung: Rückrufbitte einreichen
- Sozialleistungen: Einverständnis E-Mail-Kommunikation
- Anschrift
- 001 Bäckstraße 6 59590 Geseke
Anika
Voß
Voß, Anika
Montag
grundsätzlich keine Besuchszeit
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- anika.voss@geseke.de
Claudia
Dieckmann
Dieckmann
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
grundsätzlich keine Besuchszeit
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- claudia.dieckmann@geseke.de
Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Unterstützung benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) erhalten. Hilfe zur Pflege ist eine Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe. Daher ist neben den medizinischen Voraussetzungen insbesondere die wirtschaftliche Situation (Einkommen und Vermögen) für einen möglichen Anspruch von entscheidender Bedeutung.
Unterschieden wird allgemein zwischen Leistungen bei häuslicher Pflege sowie Hilfe zur Pflege in stationären oder teilstationären Einrichtungen. Zuständig für die meisten Leistungen der Hilfe zur Pflege ist der Kreis Soest. In besonderen Einzelfällen kann sich auch ein Leistungsanspruch gegenüber der Stadt Geseke ergeben.
Die Stadt Geseke, Soziale Sicherung (Pflegeberatung) steht Ihnen gern für persönliche Beratung und Antragsaufnahme zur Verfügung.
Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Wir informieren Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
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Online-Antrag auf Gewährung von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach dem 7. Kapitel des Sozialgesetzbuchs, 12. Buch (SGB XII). Alternativ können Sie auch den klassischen Antrag benutzen (pdf-Datei).
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Online-Formular, ergänzend zum Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XII erforderlich (Anlage zum Grundantrag). Alternativ können Sie auch den klassischen Vordruck benutzen (pdf-Datei).
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Anbieterdatenbank für Pflegebedürftige in NRW, die in ihrer häuslichen Umgebung Unterstützung im Alltag benötigen
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Pflegeatlas des Kreises Soest: Online-Anbietersuche für Geseke und die sonstigen Kommunen im Kreisgebiet mit Informationen über die Angebote und Leistungen der verschiedenen Pflegedienste sowie die Ausstattung der Einrichtungen (ohne Recherche nach freien Plätzen)
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Pflegeplatzdatenbank "Heimfinder NRW" mit Abfrage freier Pflegeplätze. Falls Sie einen Pflegeplatz in Geseke suchen, wählen Sie bitte in der Eingabemaske die Option "Einrichtungen nach Ort suchen", um dann "Geseke" als Suchbegriff einzugeben.
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Antrag auf Gewährung von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach dem 7. Kapitel des Sozialgesetzbuchs, 12. Buch (SGB XII)
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Ergänzend zum Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XII erforderlich (Anlage zum Grundantrag)
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An bestimmten Terminen beantworten hier unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater im Chat Ihre Fragen rund um das Thema Pflege. Dieser Service ist eine Ergänzung unserer persönlichen Beratungsangebote.
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Über diesen Link erreichen Sie ein digitales Formular, worüber Sie schnell und einfach um einen Rückruf der Fachkräfte unserer Pflegeberatung bitten können.
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Kontakt
Raum: 3
Bäckstraße 6
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | grundsätzlich keine Besuchszeit |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | grundsätzlich keine Besuchszeit |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Rente: Buchstaben K - O
Pflegeberatung: Buchstaben A - M
Sozialhilfe: Unterhalt, Bestattungskosten
Raum: 2
Bäckstraße 6
59590 Geseke
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | grundsätzlich keine Besuchszeit |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | grundsätzlich keine Besuchszeit |
und nach Terminvereinbarung