Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Unterstützung benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) erhalten. Hilfe zur Pflege ist eine Hilfe im Leistungskatalog der Sozialhilfe. Daher ist neben den medizinischen Voraussetzungen insbesondere die wirtschaftliche Situation (Einkommen und Vermögen) für einen möglichen Anspruch von entscheidender Bedeutung.

Unterschieden wird allgemein zwischen Leistungen bei häuslicher Pflege sowie Hilfe zur Pflege in stationären oder teilstationären Einrichtungen. Zuständig für die meisten Leistungen der Hilfe zur Pflege ist der Kreis Soest. In besonderen Einzelfällen kann sich auch ein Leistungsanspruch gegenüber der Stadt Geseke ergeben.

Die Stadt Geseke, Soziale Sicherung (Pflegeberatung) steht Ihnen gern für persönliche Beratung und Antragsaufnahme zur Verfügung.

Welche Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Wir informieren Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.

Pflegeheim, Altenheim, Seniorenheim, Tagespflege, Entlastungsleistungen, Entlastungsbetrag
Pflegebedürftigkeit: Leistungen nach dem SGB XII
Ambulante Pflege

Kontakt

Sozialhilfe: Buchstaben Kj - P
Pflegeberatung: Buchstaben N - Z

Soziale Sicherung
Raum: 3
Bäckstraße 6
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:grundsätzlich keine Besuchszeit
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

und nach Terminvereinbarung

Rente: Buchstaben K - O
Pflegeberatung: Buchstaben A - M
Sozialhilfe: Unterhalt, Bestattungskosten

Soziale Sicherung
Raum: 2
Bäckstraße 6
59590 Geseke
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch:grundsätzlich keine Besuchszeit
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:grundsätzlich keine Besuchszeit

 

 

und nach Terminvereinbarung