Formulare A - Z
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Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragt werden, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Hinweis: Die Nachbeurkundung kann Gebühren verursachen.
Zugehörige Dienstleistungen: -
Hier können Sie die Notdienste für Geseke (Ärzte, Zahnärzte und Apotheken) sowie wichtige Notrufnummern online abfragen.
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Mit Hilfe des NRW Serviceportals können Sie nach jeder Dienstleistung in Nordrhein-Westfalen suchen und die richtige Behörde für Ihr Anliegen finden.