Formulare A - Z
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Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder der (Haupt-) Wohnsitz des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten zu erklären.
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Digitale Version des Antrages auf UVG-Leistung
Zugehörige Dienstleistungen: -
Jugendliche (15 bis 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden. Die Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen. Die Kostenerstattung muss bei der Gemeinde beantragt werden. Für die Untersuchung hat der Jugendliche freie Arztwahl. Auf die Erstuntersuchung erfolgt nach einem Jahr die erste Nachuntersuchung.
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Anforderung von Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister mit direkter Bezahlung per PayPal.
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