Die Stadt Geseke erhebt Schmutzwassergebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage. Die Gebühren dienen der Finanzierung der Ableitung und Reinigung des anfallenden Schmutzwassers. Nach § 9 Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Geseke besteht grundsätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang. Grundstücke, auf denen Schmutzwasser anfällt und die an eine betriebsfertige öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, sind an diese anzuschließen. Das anfallende Schmutzwasser ist der öffentlichen Abwasseranlage zu überlassen.
Gebührenberechnung
Die Schmutzwassergebühr wird grundsätzlich nach der Menge des bezogenen Frischwassers berechnet. Als Schmutzwassermenge gilt die Wassermenge, die einem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung oder aus privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführt wird. Sollte eine Zufuhr aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z. B. Brunnen, Niederschlagswasserzisterne) ist zwingend der Einbau einer privaten Wasseruhr erforderlich.
Berücksichtigung von Schwundmengen
Wasser, das nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielsweise Wasser, das ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet wird.
Hierfür ist ein privater Wasserzähler (Schwundmengenzähler) erforderlich. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Wasserzähler muss fest in die Wasserleitung eingebaut sein.
Der Wasserzähler muss den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und über eine gültige Eichung verfügen.
Der Einbau und die Nutzung des Wasserzählers sind der Stadt Geseke anzuzeigen. Dabei sind ein entsprechender Vordruck und Fotos einzureichen.
Die abgelesenen Zählerstände sind entsprechend den Vorgaben der Stadt fristgerecht mitzuteilen.
Nicht berücksichtigt werden können Wassermengen, bei denen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass sie nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurden. Einen Vordruck erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der Steuerabteilung.
Besonderheit bei Poolanlagen
Wird mit dem über den privaten Wasserzähler erfassten Wasser ein Pool oder Schwimmbecken befüllt, ist ein Abzug der Wassermenge grundsätzlich ausgeschlossen. Das Wasser fällt spätestens bei der Entleerung des Pools als Schmutzwasser an, daher kann ein Nachweis, welcher Teil der Wassermenge dauerhaft nicht in die Kanalisation gelangt ist, regelmäßig nicht mehr erbracht werden. Für eine Anrechnung eines Wasserschwundmengenzählers muss ein zusätzlicher Zähler für die Befüllung der Poolanlage eingebaut werden.
Eigentumswechsel
Bei einem Eigentumswechsel geht die Gebührenpflicht grundsätzlich auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über. Die Umschreibung erfolgt analog zur steuerlichen Umschreibung gem. § 9 Abs. 2 GrStG.
Fälligkeit
Die Schmutzwassergebühren werden zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben festgesetzt. Die Fälligkeit erfolgt grundsätzlich zu folgenden Terminen:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli möglich.
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Schmutzwassergebühr, zur Gebührenberechnung oder zur Berücksichtigung von Schwundmengen steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
Die Stadt Geseke erhebt Schmutzwassergebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage. Die Gebühren dienen der Finanzierung der Ableitung und Reinigung des anfallenden Schmutzwassers. Nach § 9 Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Geseke besteht grundsätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang. Grundstücke, auf denen Schmutzwasser anfällt und die an eine betriebsfertige öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, sind an diese anzuschließen. Das anfallende Schmutzwasser ist der öffentlichen Abwasseranlage zu überlassen.
Gebührenberechnung
Die Schmutzwassergebühr wird grundsätzlich nach der Menge des bezogenen Frischwassers berechnet. Als Schmutzwassermenge gilt die Wassermenge, die einem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung oder aus privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführt wird. Sollte eine Zufuhr aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z. B. Brunnen, Niederschlagswasserzisterne) ist zwingend der Einbau einer privaten Wasseruhr erforderlich.
Berücksichtigung von Schwundmengen
Wasser, das nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielsweise Wasser, das ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet wird.
Hierfür ist ein privater Wasserzähler (Schwundmengenzähler) erforderlich. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Wasserzähler muss fest in die Wasserleitung eingebaut sein.
Der Wasserzähler muss den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und über eine gültige Eichung verfügen.
Der Einbau und die Nutzung des Wasserzählers sind der Stadt Geseke anzuzeigen. Dabei sind ein entsprechender Vordruck und Fotos einzureichen.
Die abgelesenen Zählerstände sind entsprechend den Vorgaben der Stadt fristgerecht mitzuteilen.
Nicht berücksichtigt werden können Wassermengen, bei denen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass sie nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurden. Einen Vordruck erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der Steuerabteilung.
Besonderheit bei Poolanlagen
Wird mit dem über den privaten Wasserzähler erfassten Wasser ein Pool oder Schwimmbecken befüllt, ist ein Abzug der Wassermenge grundsätzlich ausgeschlossen. Das Wasser fällt spätestens bei der Entleerung des Pools als Schmutzwasser an, daher kann ein Nachweis, welcher Teil der Wassermenge dauerhaft nicht in die Kanalisation gelangt ist, regelmäßig nicht mehr erbracht werden. Für eine Anrechnung eines Wasserschwundmengenzählers muss ein zusätzlicher Zähler für die Befüllung der Poolanlage eingebaut werden.
Eigentumswechsel
Bei einem Eigentumswechsel geht die Gebührenpflicht grundsätzlich auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über. Die Umschreibung erfolgt analog zur steuerlichen Umschreibung gem. § 9 Abs. 2 GrStG.
Fälligkeit
Die Schmutzwassergebühren werden zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben festgesetzt. Die Fälligkeit erfolgt grundsätzlich zu folgenden Terminen:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli möglich.
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Schmutzwassergebühr, zur Gebührenberechnung oder zur Berücksichtigung von Schwundmengen steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Peter
Gärtner
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-232
- peter.gaertner@geseke.de
Claudia
Mühlentien
Mühlentien
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-236
- claudia.muehlentien@geseke.de
Schmutzwassergebühren
Die Stadt Geseke erhebt Schmutzwassergebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage. Die Gebühren dienen der Finanzierung der Ableitung und Reinigung des anfallenden Schmutzwassers. Nach § 9 Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Geseke besteht grundsätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang. Grundstücke, auf denen Schmutzwasser anfällt und die an eine betriebsfertige öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, sind an diese anzuschließen. Das anfallende Schmutzwasser ist der öffentlichen Abwasseranlage zu überlassen.
Gebührenberechnung
Die Schmutzwassergebühr wird grundsätzlich nach der Menge des bezogenen Frischwassers berechnet. Als Schmutzwassermenge gilt die Wassermenge, die einem Grundstück aus der öffentlichen Wasserversorgung oder aus privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführt wird. Sollte eine Zufuhr aus privaten Wasserversorgungsanlagen (z. B. Brunnen, Niederschlagswasserzisterne) ist zwingend der Einbau einer privaten Wasseruhr erforderlich.
Berücksichtigung von Schwundmengen
Wasser, das nachweislich nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielsweise Wasser, das ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet wird.
Hierfür ist ein privater Wasserzähler (Schwundmengenzähler) erforderlich. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Wasserzähler muss fest in die Wasserleitung eingebaut sein.
Der Wasserzähler muss den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und über eine gültige Eichung verfügen.
Der Einbau und die Nutzung des Wasserzählers sind der Stadt Geseke anzuzeigen. Dabei sind ein entsprechender Vordruck und Fotos einzureichen.
Die abgelesenen Zählerstände sind entsprechend den Vorgaben der Stadt fristgerecht mitzuteilen.
Nicht berücksichtigt werden können Wassermengen, bei denen nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass sie nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurden. Einen Vordruck erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der Steuerabteilung.
Besonderheit bei Poolanlagen
Wird mit dem über den privaten Wasserzähler erfassten Wasser ein Pool oder Schwimmbecken befüllt, ist ein Abzug der Wassermenge grundsätzlich ausgeschlossen. Das Wasser fällt spätestens bei der Entleerung des Pools als Schmutzwasser an, daher kann ein Nachweis, welcher Teil der Wassermenge dauerhaft nicht in die Kanalisation gelangt ist, regelmäßig nicht mehr erbracht werden. Für eine Anrechnung eines Wasserschwundmengenzählers muss ein zusätzlicher Zähler für die Befüllung der Poolanlage eingebaut werden.
Eigentumswechsel
Bei einem Eigentumswechsel geht die Gebührenpflicht grundsätzlich auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über. Die Umschreibung erfolgt analog zur steuerlichen Umschreibung gem. § 9 Abs. 2 GrStG.
Fälligkeit
Die Schmutzwassergebühren werden zusammen mit den übrigen Grundbesitzabgaben festgesetzt. Die Fälligkeit erfolgt grundsätzlich zu folgenden Terminen:
15. Februar
15. Mai
15. August
15. November
Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlung zum 1. Juli möglich.
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Schmutzwassergebühr, zur Gebührenberechnung oder zur Berücksichtigung von Schwundmengen steht Ihnen die Steuerabteilung der Stadt Geseke gerne zur Verfügung.
-
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Hier können Sie von Oktober bis Januar eines Jahres Ihren Stand des Wasserzählers online an das Steueramt übermitteln.
-
Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
-
Kontakt
Stadtverwaltung
Raum: 201
An der Abtei 1
59590
Geseke
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Stadtverwaltung
Raum: 203
An der Abtei 1
59590
Geseke
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung