Steuern

Die Erhebung von Steuern gehört zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Grundgesetz, den Bundes- und Landesgesetzen sowie den vom Rat der Stadt Geseke beschlossenen Steuersatzungen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

Steuern sind öffentliche Abgaben, die der Finanzierung der vielfältigen Aufgaben der Stadt Geseke dienen. Sie werden auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften und kommunaler Satzungen erhoben und leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur und Daseinsvorsorge.

Zu den von der Stadt Geseke erhobenen Steuern gehören insbesondere:

  • Gewerbesteuer – Sie wird von Unternehmen erhoben, die im Stadtgebiet einen Gewerbebetrieb unterhalten, und stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt dar.

  • Hundesteuer – Sie ist eine kommunale Aufwandsteuer für das Halten von Hunden im Stadtgebiet.

  • Vergnügungssteuer – Sie wird für bestimmte Vergnügungen und Veranstaltungen sowie für das Halten von steuerpflichtigen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten erhoben.

  • Grundsteuer – Sie wird für Grundbesitz erhoben und zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt.

Auf den jeweiligen Informationsseiten finden Sie ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Steuerarten sowie Hinweise zu den Rechtsgrundlagen, der Steuerpflicht und den Ansprechpartnern.

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