- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
Peter
Gärtner
Standardöffnungszeit
Montag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-232
- peter.gaertner@geseke.de
Nicole
Korstick
Korstick
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
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und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-235
- nicole.korstick@geseke.de
Claudia
Mühlentien
Mühlentien
Montag
08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-236
- claudia.muehlentien@geseke.de
Anja
Sure
Sure, Anja
Montag
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Dienstag
08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitag
08.00 - 12.30 Uhr
Freitext
und nach Terminvereinbarung
- Anschrift
- 001 An der Abtei 1 59590 Geseke
- Telefon
- 02942 500-233
- anja.sure@geseke.de
Steuern
Die Erhebung von Steuern gehört zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Grundgesetz, den Bundes- und Landesgesetzen sowie den vom Rat der Stadt Geseke beschlossenen Steuersatzungen.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) – garantiert den Gemeinden das Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz (GG) – weist den Gemeinden das Aufkommen der Grundsteuer und Gewerbesteuer zu und verleiht ihnen das Recht, hierfür Hebesätze festzusetzen. Zudem bildet er die verfassungsrechtliche Grundlage für die Erhebung örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern, wie der Hunde- und Vergnügungssteuer.
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) – regelt die Erhebung örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern durch die Gemeinden.
Steuergesetze des Bundes – insbesondere das Grundsteuergesetz (GrStG) und das Gewerbesteuergesetz (GewStG).
Steuersatzungen der Stadt Geseke – sie regeln die Erhebung der einzelnen kommunalen Steuerarten im Stadtgebiet.
Steuern sind öffentliche Abgaben, die der Finanzierung der vielfältigen Aufgaben der Stadt Geseke dienen. Sie werden auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften und kommunaler Satzungen erhoben und leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur und Daseinsvorsorge.
Zu den von der Stadt Geseke erhobenen Steuern gehören insbesondere:
Gewerbesteuer – Sie wird von Unternehmen erhoben, die im Stadtgebiet einen Gewerbebetrieb unterhalten, und stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt dar.
Hundesteuer – Sie ist eine kommunale Aufwandsteuer für das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Vergnügungssteuer – Sie wird für bestimmte Vergnügungen und Veranstaltungen sowie für das Halten von steuerpflichtigen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten erhoben.
Grundsteuer – Sie wird für Grundbesitz erhoben und zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt.
Auf den jeweiligen Informationsseiten finden Sie ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Steuerarten sowie Hinweise zu den Rechtsgrundlagen, der Steuerpflicht und den Ansprechpartnern.
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Erteilung eines Mandates für wiederkehrende Zahlungen
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Kontakt
Stadtverwaltung
Raum: 201
An der Abtei 1
59590
Geseke
| Tag | |
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| Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
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Stadtverwaltung
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Stadtverwaltung
Raum: 204
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Geseke
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