Richtlinien über die Gewährung von Investitionszuschüssen aus der Sportpauschale

Der Rat der Stadt Geseke hat Sportförderungsrichtlinien erlassen, um die Sport treibenden Vereine in der Stadt Geseke bei Planung, Bau, Pflege von Turn- und Sportanlagen sowie bei Anschaffung der erforderlichen Geräte zu beraten und zu unterstützen.
Die aktuell gültige Fassung können Sie nachstehend abrufen.
Schule, Sport
Adresse
Stadtverwaltung
An der Abtei 1
59590
Geseke
Leitung
Fachbereich I. Zentrale Dienste, Bildung, Bürgerdienste und Soziales
Generelle Erreichbarkeit
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
- Anmeldeverfahren an den Geseker Grundschulen
- Außerschulische Nutzung von Schulräumen, Turnhallen und Sportplätzen
- Beratung von Eltern und Schülern in schulischen Angelegenheiten
- Herkunftssprachlicher Unterricht
- Lernmittelfreiheit
- Offene Ganztagsgrundschule (OGS)
- Schulen in Geseke
- Schulentwicklungsplan
- Schulsozialarbeit
- Schwimmbäder
- Schülerbeförderung
- Sportpflege/-förderung
- Verwaltung der Schulgebäude und -sportstätten