SozialTicket
MobiTicket und Deutschlandticket Sozial

Das SozialTicket ist ein Projekt des Kreises Soest in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG). Es ermöglicht Empfängern von Sozialleistungen eine vergünstigte Nutzung von Bus und Bahn. Seit dem 01.01.2017 heißt das Angebot MobiTicket. Es war seinerzeit in den Varianten „Wohnort-Abo“ und „Kreis-Abo“ erhältlich.
Seitdem zum 01.01.2023 das Deutschlandticket eingeführt wurde, ist das MobiTicket nur noch als "Wohnort-Abo” zu erhalten.
Das MobiTicket kann in allen Bussen und Nahverkehrszügen des gewählten Geltungsbereichs (Wohnort) genutzt werden. Wenn Sie also in Geseke Ihren Wohnsitz haben, dann ist die Gültigkeit auf das Stadtgebiet von Geseke beschränkt.
Für weitere Strecken empfiehlt sich gegebenenfalls das Deutschlandticket. Im Kreis Soest ist das Deutschlandticket auch in einer vergünstigten Sozial-Variante erhältlich, und zwar unter der Bezeichnung “Deutschlandticket Sozial Kreis SO”.
Voraussetzungen (MobiTicket / Deutschlandticket Sozial)

Berechtigt sind Empfänger folgender staatlicher Leistungen:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Jobcenter)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Sozialamt)
- Grundsicherung nach dem SGB XII (Sozialamt)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (Landschaftsverband Westfalen-Lippe)
- Leistungen nach dem AsylbLG (Sozialamt)
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für das MobiTicket der das Deutschlandticket Sozial finden Sie unter dem nachstehend angegebenen Link der RLG.
Antragsverfahren

Anträge für das MobiTicket oder auch das Deutschlandticket erhalten Sie als Online-Formular unter der RLG-Internetadresse (siehe unten).
Die jeweilige Sozialleistungsbehörde bescheinigt den Leistungsbezug im Antragsformular. SGB II-Leistungsempfänger wenden sich dazu bitte an das Jobcenter AHA Kreis Soest in Lippstadt. Leistungsempfänger der Stadt Geseke erhalten die Bescheinigung beim städtischen Sozialamt. Bitte legen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag der zuständigen Sozialleistungsbehörde vor. Auf der Rückseite des Antrages wird dann die Bescheinigung des Leistungsbezuges vorgenommen. Den Antrag reichen Sie dann per Post an die RLG weiter. Die Adresse lautet:
RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH
Abo-Team
Am Bahnhof 10
59494 Soest
Falls Sie das Online-Formular nutzen, ist lediglich die Bescheinigung der Sozialleistungsbehörde als separater Vordruck (Download siehe unten) per Post an die RLG zu übersenden.
Zwingende Voraussetzung für das Abo ist ein Abbuchungskonto, da in dem Antragsformular ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden muss. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit dem Absenden des Bestellscheines einen verbindlichen Abo-Vertrag eingehen und das Verkehrsunternehmen ermächtigen, den monatlichen Pauschalpreis von Ihrem Bankkonto abzubuchen.
Beachten Sie bitte: Sofern das Konto bei Eingang der Lastschrift nicht die erforderliche Deckung aufweist, können zusätzliche Kosten entstehen (Bearbeitungsgebühr der RLG sowie eventuell Bankgebühr für Rücklastschrift).
Die aktuell gültigen Preise für die verschiedenen Tickets finden Sie auf der Website der RLG (Link siehe unten).
Fragen zum MobiTicket oder zu Deutschlandticket beantwortet gern die Abo-Hotline unter der Rufnummer 0800 / 390 0600 oder per E-Mail.
Links und Downloads
-
Informationen der RLG und Online-Antrag zum MobiTicket
Informationen zu den Voraussetzungen und Nutzungsmöglichkeiten des Tickets sowie interaktives Antragsformular auf der RLG-Homepage -
Informationen der RLG und Online-Antrag zum Deutschlandticket Sozial
Informationen zu den Voraussetzungen und Nutzungsmöglichkeiten des Tickets sowie interaktives Antragsformular auf der RLG-Homepage -
Formular für Bescheinigung der Behörde (MobiTicket)
Auf diesem Vordruck bescheinigt die zuständige Behörde den Bezug von Sozialleistungen. -
Formular für Bescheinigung der Behörde (Deutschlandticket Sozial)
Auf diesem Vordruck bescheinigt die zuständige Behörde den Bezug von Sozialleistungen.
Weitere Auskünfte im Sozialamt:
Soziale Hilfen
Adresse
Soziale Sicherung
Bäckstraße 6
59590
Geseke
Leitung
Fachbereich I. Zentrale Dienste, Bildung, Bürgerdienste und Soziales
Generelle Erreichbarkeit
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | grundsätzlich keine Besuchszeit |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung
Rente: Buchstaben K - O
Pflegeberatung: Buchstaben A - M
Sozialhilfe: Unterhalt, Bestattungskosten
Sozialhilfe: Buchstaben G - Ki
AsylbLG-Leistungen: Buchstaben A - H
Rente: Buchstaben A - J
Bildung & Teilhabe: Für Asylbewerber
AsylbLG-Leistungen: Buchstaben I - Z
Rente: Buchstaben P - Z
Sozialhilfe: Buchstaben Q - Z
Sozialhilfe: Buchstaben Kj - P
Pflegeberatung: Buchstaben N - Z
- Altenhilfe
- Bestattungskosten (Zuschuss aus Sozialhilfemitteln)
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB IX
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem SGB XII
- Hilfen für blinde, sehbehinderte und gehörlose Menschen
- Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Hilfen zur Gesundheit nach dem SGB XII
- Integration ausländischer Flüchtlinge
- Sozialhilfe nach dem SGB XII (Überblick)
- Sozialhilfeleistungen (Unterhaltsangelegenheiten)
- Spätaussiedlerangelegenheiten